Solche Fahrgeschäfte unterliegen der Landesbauordnung und müssen nach der umfangreichen Erstprüfung und zusätzlich zur Gebrauchsabnahme regelmäßig auf Herz und Nieren überprüft werden. Vergleichbar mit der Hauptuntersuchung eines Autos, muss sich jedes Fahrgeschäft einer Verlängerungsprüfung unterziehen. „Damit wird sichergestellt, dass das Fahrgeschäft nach einem Ortswechsel oder nach starker Beanspruchung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden kann“, so der Experte.
Geprüfte Sicherheit und eigenverantwortliches Handeln
Zusätzlich zu den technischen Prüfungen können Kirmesgäste selbst zur Sicherheit beitragen, indem sie die Verhaltensregeln beachten. Diese befinden sich häufig zusammen mit Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und im Eingangsbereich. Kinder sollten während der Fahrt nicht aus den Augen gelassen und von einem Erwachsenen begleitet werden. Bei schnellen Rundfahrgeschäften empfiehlt der Experte, Kinder auf die inneren Sitze zu platzieren. Personen mit Herz-, Rücken- oder ähnlichen Beschwerden sowie Schwangere sollten die Warnhinweise bei Fahrgeschäften mit hoher Geschwindigkeit oder ruckartigen Richtungswechseln beachten, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Selfie-Sticks und Mobiltelefone bleiben draußen
„Vor dem Start sollte der Fahrgast selbst prüfen, ob der Sicherheitsbügel eingerastet ist und sicher anliegt“, rät Achim Hüsch. Lose Gegenstände wie Regenschirme, Kameras oder Taschen dürfen nicht mit ins Fahrgeschäft genommen werden. Sie können zusammen mit wertvollen Gegenständen in der Regel an der Kasse hinterlegt werden.
Mehr Informationen unter www.tuv.com/fliegende-bauten bei TÜV Rheinland. Eine interaktive Grafik erklärt unter www.tuv.com/infografik-sichere-volksfeste-kirmes, wie Achterbahnen und Karussells von TÜV Rheinland geprüft werden und was beim Fahren zu beachten ist.