Die Förderung durch das Umweltministerium richtet sich in erster Linie an Bauherren privat genutzter Wohnhäuser. Andere nicht zu Wohnzwecken dienende Gebäude können nach Einzelfallprüfung gefördert werden.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse:
5.000 Euro für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser mit regenerativem Energiegewinn (Energiegewinnhäuser).
3.500 Euro für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser als Passivhäuser.
2.500 Euro je Wohnung in Mehrfamilienhäusern als Energiegewinnhäuser.
1.750 Euro je Wohnung in Mehrfamilienhäusern als Passivhäuser.
Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Die Zuschüsse werden nach Baufertigstellung und der Vorlage eines erfolgreichen Qualitätstests, den sog. "Luftdichtigkeitstest" (BlowerDoor-Test), ausgezahlt.
Anträge auf Förderung können an die EffizienzOffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR) e.V., die ihren Sitz an der TU Kaiserslautern hat, Erwin-Schrödinger-Straße Geb. 14/270, 67663 Kaiserslautern, gestellt werden.
Für weitere Fragen ist die Geschäftsstelle der EOR unter Tel.: 0631/342 88 444, E-Mail: info@eor.de oder im Internet unter www.eor.de zu erreichen.