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Weihnachtsshopping: bei frühzeitig bestellter Ware Widerrufsfristen beachten

(PresseBox) (Köln, )
Augen auf beim Geschenke-Shopping. Denn wer Präsente gerne schon Anfang Dezember einkauft, um dem Last-Minute-Shopping-Stress zu umgehen, sollte einen Blick auf die Umtauschfristen werfen. Schließlich kann es immer mal sein, dass etwas nicht passt, nicht gefällt oder doppelt verschenkt wurde. Um dann nicht auf dem Geschenk sitzen zu bleiben, sollten Verbraucher sich vor dem Kauf über Umtauschfristen informieren. Was viele nicht wissen: Umtausch im Einzelhandel ist reine Kulanz der Läden. Die Geschäfte sind nicht per Gesetz dazu verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. Im Internet gibt es zwar kein generelles Umtauschrecht, jedoch ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Online-Shopping ist jeweils auf 14 Tage befristet. Wann diese Frist beginnt, ist von zwei Faktoren abhängig: Zum einen beginnt sie erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Hat der Verbraucher eine Dienstleistung über das Internet gekauft, beginnt die Frist, sobald der Vertrag geschlossen wurde. „Zum anderen muss der Händler seine Informationspflicht erfüllen, damit die Frist beginnen kann. Das bedeutet, er muss den Verbraucher auf sein Widerrufs- oder Rückgaberecht hinweisen. Dies muss per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen“, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht.

Hat der Verbraucher die Geschenke online bestellt und bezahlt und möchte die Bestellung widerrufen, so trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Verkäufer die Kosten zum Teil auf den Verbraucher abwälzen. Hierfür ist eine entsprechende AGB-Klausel notwendig. „Ist die Ware teurer als 40 Euro und hat der Verbraucher den Kaufpreis noch nicht gezahlt, als die Bestellung widerrufen wurde, muss der Käufer die Rücksendekosten übernehmen. Hat der Händler dagegen etwas anderes geschickt, als vom Verbraucher bestellt wurde, muss der Käufer keine Rücksendekosten zahlen“, so Dr. Föhlisch.

Wenn der Käufer das Geld an den Händler bereits gezahlt hat, so ist dieser dazu verpflichtet, die gezahlte Summe innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. Voraussetzung: Der Käufer macht innerhalb der ersten 14 Tage von seinem Widerrufs- und/oder Rückgaberecht Gebrauch. Gibt es dabei Probleme, kann der Trusted Shops Käuferschutz helfen. „Den Trusted Shops Käuferschutz bietet jeder Online-Händler an, dessen Shop mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist“, so Dr. Föhlisch. Den Käuferschutz kann der Verbraucher in Anspruch nehmen, wenn er im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberechtes die bestellte Ware fristgerecht zum Online-Shop zurücksendet, der Verkäufer den Kaufpreis jedoch nicht fristgerecht erstattet.

Ausführliche Hintergrundinformationen und druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter: http://www.trustedshops.de/...

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Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Dieses tragen zurzeit über 11.000 Onlineshops. Ausführliche Hintergrundinformationen unter: http://www.trustedshops.de/....

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