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Umfrage von DIHK und Trusted Shops: Online-Händler klagen über Missbrauch beim Widerrufsrecht

(PresseBox) (Köln, )
Das Widerrufsrecht bei Internetgeschäften, das es Verbrauchern erlaubt, Ware binnen 14 Tagen kostenfrei zurückzugeben, belastet Onlineshop-Betreiber nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und Trusted Shops erheblich.

Einer aktuellen Umfrage von DIHK und Trusted Shops aus dem Juli 2010 zufolge, an der sich knapp 400 Betreiber von Online-Shops beteiligten, wird jeder siebte über das Internet erworbene Artikel zurückgeschickt.

"Und das oft in schlechtem Zustand", kritisiert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: "Rund 80 Prozent der Unternehmen klagen über Missbrauchsfälle." Das betreffe vor allem anlassbezogene Ware wie das Urlaubszelt, das Tauf- oder Abendkleid, die nach einmaliger Nutzung nicht mehr benötigt und dann zurückgeschickt würden.

Mit harten Folgen für die Anbieter: Ein Drittel der befragten Unternehmen gibt an, dass die zurückgesandte Ware 30 Prozent und mehr an Wert verliert. In vielen Fällen ist ein Wiederverkauf sogar überhaupt nicht mehr möglich. Das ist zum Beispiel bei Hygieneartikeln wie Lippenstiften, Piercing-Schmuck und Kontaktlinsen der Fall. "Manche Händler sehen sich mittlerweile dazu gezwungen, bestimmte Artikel nicht mehr zu verkaufen", berichtet Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops.

Die Zeche für den Missbrauch zahlen letztlich die Händler, die die Kosten nicht weitergeben können – 55 Prozent der Befragten reduzieren ihre Marge entsprechend –, beziehungsweise die Verbraucher: 35 Prozent der Anbieter berücksichtigen die unerfreuliche Praxis bei der Preiskalkulation.

Bislang konnten Händler zumindest in besonders gravierenden Fällen vom Kunden Ersatz für die Nutzung und Verschlechterung der Ware verlangen. Die geltende Regelung in Deutschland hält der Europäische Gerichtshof jedoch für rechtswidrig.

"Im schlimmsten Fall könnte künftig auch noch der Anspruch des Händlers auf Wertersatz entfallen", befürchtet DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben. Das Bundesministerium der Justiz ringe momentan um einen Kompromissvorschlag, der darauf abziele, den Wertersatz in veränderter Form bestehen zu lassen. "Auch Trusted Shops unterstützt diesen Vorschlag", sagt Föhlisch.

Umso wichtiger sei es, dass sich die Bundesregierung in Brüssel nachdrücklich dafür einsetze, dass in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ein umfassender Wertersatz verbindlich verankert werde.

Sie finden die wichtigsten Ergebnisse aus der "Umfrage zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen" hier zum Download:

http://www.trustedshops.de/...

Über Trusted Shops

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Dieses tragen zurzeit über 8.000 Onlineshops. Ausführliche Hintergrundinformationen und druckfähiges Bildmaterial erhalten Sie unter: http://www.trustedshops.de/...


Pressekontakt:

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E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de
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