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Quelle-Insolvenz: Welche Rechte haben jetzt noch die Kunden? Trusted Shops gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen

(PresseBox) (Köln, )
Der Traditionsversender Quelle in Fürth ist nun endgültig insolvent und soll abgewickelt werden. Aber immer noch können die Verbraucher bei dem Versender aus dem Katalog oder im Internet bestellen. Welche Rechte Verbraucher gegenüber dem Versandhaus trotz Insolvenz haben, zeigt Trusted Shops, Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops.

Viele Verbraucher sind durch die Insolvenz des Versandhauses Quelle verunsichert. Sie haben Waren bestellt, die noch nicht eingetroffen sind. Sie haben diese eventuell bereits bezahlt oder bei Quelle per Kredit finanziert. Trusted Shops hat die fünf wichtigsten Fragen zu diesen Fällen zusammengestellt:

Wird bereits bestellte Ware noch geliefert?

Die Liquidatoren einer Gesellschaft haben die Pflicht, die laufenden Geschäfte der Gesellschaft zu beenden. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Abwicklung wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse bringt. Darunter zählt auch die Erbringung ausstehender Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen. Quelle-Kunden können daher mit der Lieferung der von ihnen bestellten Waren rechnen.

Kann ich mein Widerrufsrecht noch ausüben?

Das Widerrufsrecht kann durchaus noch ausgeübt werden, solange es den Vertragspartner noch gibt. Allerdings sollte man beachten, dass man den Kaufpreis nicht sofort zurückerhält. Vielmehr wird man als Verbraucher zum Gläubiger der Gesellschaft und muss sich in das so genannte Gläubigerverzeichnis eintragen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man am Ende nur einen Bruchteil des Kaufpreises zurückerhält. Daher sollte man sich überlegen, ob man nicht lieber auf das Widerrufsrecht verzichten und die Ware anderweitig verwenden, etwa bei Ebay oder im Secondhand-Handel verkaufen sollte.

Wie steht es um mein Gewährleistungsrecht?

Das Gewährleistungsrecht gilt nur gegenüber dem Händler. Solange dieser existiert, kann man dieses Recht auch noch in Anspruch nehmen. Will man im Rahmen der Gewährleistung vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet haben, muss man wiederum bedenken, dass man sich für diese Forderung in das Gläubigerverzeichnis eintragen muss.

Was ist mit Garantien?

Hier muss man unterscheiden, um welche Art von Garantie es sich handelt. Es ist zwischen der Hersteller- und der Händlergarantie zu differenzieren. Die Herstellergarantien bleiben weiter bestehen, da die Hersteller (in aller Regel) nicht von der Liquidation des Händlers betroffen sind. Hat jedoch der Händler eine entsprechende Garantie eingeräumt, so gilt das Gleiche wie für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte: Solange der Händler noch existiert, können auch Ansprüche noch geltend gemacht werden.

Kann man sich als Verbraucher vor einer Insolvenz des Verkäufers schützen?

Ja, es gibt Möglichkeiten, wie man sich als Verbraucher vor den Folgen der Insolvenz des Verkäufers schützen kann. Ist der Händler beispielsweise ein von Trusted Shops zertifizierter Shop, bietet er auch den so genannten Käuferschutz an. Dies ist eine Versicherung, die unter anderem im Falle der Nichtlieferung wegen Insolvenz des Händlers einspringt und den schon gezahlten Kaufpreis erstattet.

Über Trusted Shops

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Dieses tragen zurzeit über 6.000 Onlineshops. Ausführliche Hintergrundinformationen und druckfähiges Bildmaterial erhalten Sie unter: http://www.trustedshops.de/...

Pressekontakt:

Trusted Shops GmbH
Colonius Carré
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln

Olaf Groß
Tel.: 0221 – 775 36 329
E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de
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PR-Agentur: http://www.prdienst.de
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