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Paketzustellung an der Haustür: Was darf der Paketbote?

(PresseBox) (Köln, )
Das Weihnachtsgeschenk ist endlich gefunden und bestellt. Nun heißt es Warten – auf die hoffentlich schnelle Zustellung des Pakets. Die Vorfreude darauf ist groß. Praktisch, wenn man per Sendungsverfolgung jederzeit einsehen kann, wo sich das Paket gerade befindet. Irritierend ist es allerdings dann, wenn der Status auf „zugestellt“ gesetzt, jedoch keine Ware angekommen ist. Keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten, kein Paket, keine Freude. Da kommt die Frage auf: Was darf der Paketbote und an wen wende ich mich bei Problemen? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, beantwortet die fünf häufigsten Fragen.

1. Darf das Paket bei einem Nachbarn abgegeben werden?

Dr. Carsten Föhlisch: Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser so genannten Nachbarschaftszustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind häufig unwirksam. Das OLG Köln hat zum Beispiel in Bezug auf eine Klausel der DHL entschieden, dass eine Nachbarschaftsabgabe nur möglich ist, wenn der Absender hierüber unverzüglich informiert wird. Denn der Händler hat bei einer Nachbarschaftsabgabe seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer noch nicht erfüllt.

Soll eine Sendung nicht beim Nachbarn abgegeben werden, kann man das schon im Online-Shop mitteilen – zum Beispiel im Kommentarfeld auf der Bestellseite. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Zusatz „Keine Nachbarschaftsabgabe“ auf dem Paket zu vermerken. Damit ist sichergestellt, dass nur der tatsächliche Empfänger die Sendung erhält. Ist dieser nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, an der man es sich abholen kann.

2. Ist es rechtlich okay, ein Paket einfach vor der Haustür abzulegen?

Dr. Carsten Föhlisch: Es gibt so genannte Garagenverträge. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Nur dann ist dies erlaubt.

Wird das Paket dennoch vor die Haustür gelegt und verschwindet, ist der Händler der erste Ansprechpartner. Hier gilt: Geht das Paket verloren, muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Dies gilt ebenfalls, wenn eine dritte Person ein Paket entwendet hat, das der Zusteller einfach vor der Tür abgelegt hat.

3. Wann gilt das Paket als übergeben? Wenn ich es persönlich erhalten oder eine Benachrichtigung im Briefkasten habe?

Dr. Carsten Föhlisch: Ein Paket ist erst dann wirksam übergeben, wenn der Verbraucher es in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe beim Nachbarn – bewirken noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Kunde den Nachbarn ausdrücklich benannt hat.

Das ist besonders wichtig, wenn man an die Widerrufsfrist denkt. Denn die Voraussetzung dafür, dass die Frist überhaupt beginnt, ist der Erhalt der Ware. Die Frist läuft also erst, wenn zum Beispiel das Paket in der nächsten Filiale abgeholt wurde und nicht schon dann, wenn der Zusteller die Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen hat.

4. Darf der Benachrichtigungsschein an die Haustür geklebt werden?

Dr. Carsten Föhlisch: Wenn sichergestellt ist, dass der Kunde diese Nachricht erhält, spricht nichts dagegen. Entscheidend ist: Es ist Sache des Händlers dafür zu sorgen, dass das Paket tatsächlich ankommt. Fehler des Zustellers werden ihm zugerechnet. Neben dem Zusteller sollte daher auch immer der Händler den Kunden über eine gescheiterte Zustellung (z. B. per E-Mail) informieren. Denn der Händler ist vom Zusteller unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5. Muss der Postbote auch in die 5. Etage liefern?


Dr. Carsten Föhlisch: Sofern für die Lieferung nichts anderes vereinbart wurde, ja. Wohnt man zum Beispiel in der 5. Etage und der Fahrstuhl ist defekt, gilt dasselbe. Es ist nicht zulässig, eine Abholkarte zu hinterlassen, ohne vorher beim Empfänger geklingelt zu haben.

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".
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