Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 64896

Trusted Shops GmbH Colonius Carrè, Subbelrather Str. 15C 50823 Köln, Deutschland http://www.trustedshops.de
Ansprechpartner:in Ulrich Hafenbradl +49 221 7753683
Logo der Firma Trusted Shops GmbH
Trusted Shops GmbH

Landgericht Bielefeld setzt Schlusspunkt gegen Abmahnwelle bei Onlineshops

(PresseBox) (Bielefeld/Köln, )
Ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen deutlichen Riegel vorgeschoben: Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops waren rund 700 Shopbetreiber von der zweifelhaften Abmahnwelle betroffen.

Die fraglichen Abmahnungen waren alle innerhalb weniger Tage im März ergangen. Absender war die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rubinstein Jäger. Anlass waren angeblich nicht rechtskonforme Details bei den Preisauszeichnungen der Onlineshops. Statt allerdings die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 760 Euro zu bezahlen, gingen einige Onlineshops in die Gegenoffensive und klagten ihrerseits.

„Gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch“

Trusted Shops hatte eine Liste mit knapp 100 betroffenen Onlinehändlern zusammengestellt und so zu dem Erfolg beigetragen. Denn in der belegten massenhaften Abmahnung sieht das Landgericht Bielefeld – so die Urteilsbegründung – „gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch“. Außerdem hegt das Gericht den Verdacht auf „sachfremde Motive“ von Digital WorldNet, da „sehr fraglich“ sei, ob die „geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 15 O 53/06).

Seit Jahren suchen findige Rechtsanwälte im Auftrag ihrer Mandanten nach Schwachstellen bei Mitbewerbern und kassieren mit wenig Aufwand große Summen. Dabei geht es oft um Details, wie im Beispiel der jetzt gestoppten Abmahnwelle: Die beanstandeten Onlineshops hatten bei den Einzelpreisen nicht in unmittelbarer Nähe auf die enthaltene Umsatzsteuer und zusätzliche Versandkosten hingewiesen. Das Landgericht Bielefeld äußerte nun ernsthafte Zweifel, ob dies ein ausreichender Abmahngrund sei. Hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage wird laut Trusted Shops beim BGH ein Revisionsverfahren geführt (Az: I ZR 143/04).

Das ergangene Urteil kann allen Onlineshops Mut machen, sich auch künftig gegen Serienabmahnungen aktiv zur Wehr zu setzen. „Jetzt können vielleicht sogar diejenigen Shops, die voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ihr Geld zurückbekommen“, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops.

Gleichwohl sind weitere Abmahnwellen denkbar. Justiziar Föhlisch: „In Deutschland ist es - von Ausnahmefällen abgesehen - immer noch völlig legal, dass Anwälte bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße vierstellige Honorarrechnungen stellen und allein auf diese Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries, das Anwaltshonorar in bestimmten Fällen auf 50 bis 100 Euro zu begrenzen, geht noch nicht weit genug.“ Zypries hatte auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln scharfe Kritik an der Abmahnpraxis einiger Anwälte geübt und angekündigt, die Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten bei einfachen Urheberrechtsverstößen zu deckeln. Von dieser Regelung würden gewerbliche Händler jedoch nicht profitieren.

Pressekontakt:

Trusted Shops GmbH
Ulrich Hafenbradl
Von-Werth-Straße 21-23a
50670 Köln
Tel.: 0221 - 77536-83
E-Mail: hafenbradl@trustedshops.de
Internet: www.trustedshops.de

Ausführliche Hintergrundinformationen finden Sie unter www.trustedshops.de/presse.

PR-Agentur: http://www.prdienst.de

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.