Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 804721

Trusted Shops GmbH Colonius Carrè, Subbelrather Str. 15C 50823 Köln, Deutschland http://www.trustedshops.de
Ansprechpartner:in Frau Vanessa Dörlemann +49 40 450210494
Logo der Firma Trusted Shops GmbH
Trusted Shops GmbH

ASO – AppStore-Marketing für mobile Shopping-Apps

(PresseBox) (Köln, )
Die beste Shopping-App nutzt nichts, wenn die Nutzer nicht wissen, dass es sie gibt. Das Stichwort, um gefunden zu werden, lautet „App Store Optimization“ oder kurz „ASO“. AppStores entwickeln sich zunehmend zu einer kleinen Parallelwelt neben dem offenen Internet. Alexander Legge, Experte für Webentwicklung bei Trusted Shops, zeigt Shopbetreibern, was sie dazu wissen sollten.

Von SEO zu ASO

„SEO“ ist mittlerweile für die meisten Shopbetreiber kein Fremdwort mehr. Und auch, wenn man mit gutem SEO nicht unbedingt eine sofortige Umsatzsteigerung verzeichnen kann, so gehört es für die Mehrheit der Shopbetreiber mittlerweile zur festen Marketing-Strategie. Analog zu SEO spricht man bei Apps von ASO – AppStoreOptimization.

Der AppStore bzw. Google Play Store sind die einzigen bzw. Hauptanlaufstellen für neue Apps aller Art. Besonders iPhone- und iPad-Nutzer kommen am Apple-eigenen AppStore nicht vorbei, wenn sie eine App installieren möchten. Daher ist eine gute Platzierung in den Suchergebnissen extrem wichtig.

Name, Titel und Beschreibung

Das A und O beim App-Marketing sind, wie bei SEO auch, die Keywords. Betrachtet man beliebte Keywords in App-Stores liegt die Gruppierung dieser nahe: Marken, Themen, Inspiration (besonders im Bereich der Spiele) und Funktion.

Shopbetreiber sollten sich besonders Keywords in den letzten drei Kategorien überlegen. Hat man ohnehin einen bekannten Online-Shop und eine bekannte Marke, hat man hier einen Vorteil.

Es sollten nur eines oder wenige Top-Keywords im App-Titel verwendet werden. Die Top-Keywords passen besonders gut zur App oder den eigenen Angeboten.

Die Beschreibung sollten Shopbetreiber ebenfalls mit Keywords anreichern. Qualität vor Quantität: Shopbetreiber sollten einige prägnante Keywords wählen und diese in gebräuchlichem Maße nutzen. Bedenken sollte man aber: Schon die ersten Sätze bestimmen darüber, ob Nutzer die App wirklich runterladen werden. Shopbetreiber sollten den Anreiz dazu setzen und auch hier die relevanten Begriffe verwenden. Es empfiehlt sich, Sätze wie „Dank Ihres Feedbacks haben wir die App weiter verbessern können“ eher weiter hinten im Text zu platzieren.

Screenshots und App-Icon

Die Möglichkeit Screenshots und mittlerweile auch Trailer einzusetzen, sollten Shopbetreiber nutzen. Sie sollten dem Nutzer Lust auf die App machen und ihm direkt zeigen, warum die App so gut ist. Mit Text im Screenshot können auf spezielle Funktionen der App besonders hingewiesen werden.

Shopbetreiber sollten ihr App-Icon aussagekräftig gestalten. Sie sollten versuchen kleinteiligen Text im Icon wegzulassen. Das Icon sollte klar und einfach zu erfassen sein. Der vor einiger Zeit allzu beliebte Glossy- oder auch Glaseffekt mit Spiegelungen wirkt mittlerweile angestaubt und nicht mehr zeitgemäß.

Die richtige Kategorie

Besonders für Nutzer, die sich durch ihren AppStore treiben lassen, ist die Einordnung der App in die richtigen Kategorien wichtig. Nur so wird sie von einem Teil der AppStore-Besucher überhaupt wahrgenommen.

Bewertungen und Kommentare

Die kleinen Sternchen helfen dem Nutzer und geben ihm Orientierung im Meer der Apps. Für Shopbetreiber als Anbieter einer App gibt es allerdings einen „Haken“. Die AppStores geben den Betreibern keine Möglichkeit, Bewertungen von Apps zu verhindern.

Shopbetreiber haben nur die Chance, offensiv um Bewerbungen zu bitten – möglichst immer dann, wenn der Nutzer gerade ein positives Erlebnis mit der App hatte – zum Beispiel, nachdem er eine Bestellung getätigt hat. Anders als bei einigen Anbietern von Bewertungssystemen, haben Shopbetreiber oftmals im AppStore keine Möglichkeit, direkt auf negative Bewertungen zu reagieren (zum Beispiel in Form von Kommentaren zur Bewertung).

Testing

Für mobile Angebote empfiehlt es sich immer, viel zu testen. Wenn Shopbetreiber die Möglichkeit haben, sollten sie Angebote wie Testbirds oder Applause nutzen, um Schwachstellen und Fehler zu finden, bevor die App auf den Markt gebracht wird.

Die grundsätzlichen Maßnahmen, um seine App in den entsprechenden App-Marktplätzen gut zu positionieren, sind naheliegend. Doch es gibt auch Teile, die Shopbetreiber nicht direkt beeinflussen können. So fördern hohe Downloadzahlen und viele Bewertungen die Positionierung innerhalb von Suchergebnissen. Google setzt im eigenen Playstore zudem vermehrt auf Social Signals. Es ist anzunehmen, dass mittelfristig im App-Marketing ein vergleichbarer Wettbewerb entsteht wie bei der Suchmaschinenoptimierung.

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.