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20 Millionen Trusted Shops Geld-zurück-Garantien: So sind Online-Shopper bei Nichtlieferung und Rückgabe im neuen Jahr abgesichert

(PresseBox) (Köln, )
Trusted Shops startet mit 20 Millionen Geld-zurück-Garantien ins neue Jahr. So viele Online-Käufe hat die E-Commerce Vertrauensmarke seit der Unternehmensgründung 1999 abgesichert – im Jahr 2015 mit einem Gesamtwarenwert von einer Milliarde Euro. Damit sind Online-Shopper gegen den Verlust ihrer Kaufpreiszahlung geschützt. Denn vom Smartphone bis zur Designer-Couch – die Freude über die teure Neuanschaffung ist schnell verflogen, wenn die im Voraus bezahlte Ware niemals geliefert wird oder das Geld nach einer Rücksendung nicht erstattet wird – zum Beispiel weil der Online-Händler plötzlich insolvent geht. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht, erklärt, welche Rechte Verbraucher bei einer Insolvenz haben und wie die Trusted Shops Geld-zurück-Garantie helfen kann.

1. Ich habe Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt. Jetzt ist der Online-Händler insolvent. Wie komme ich an mein Geld?

Dr. Carsten Föhlisch: Hierbei handelt es sich um eine Geldforderung gegen das insolvente Unternehmen. Es bleibt dem Kunden nichts anderes übrig, als seine Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Aktuelle Informationen hierzu erfährt man zum Beispiel beim zuständigen Amtsgericht. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit vom bestehenden Kaufvertrag zurückzutreten. Hat der Kunde jedoch bereits den vollen Kaufpreis geleistet oder einen Teil angezahlt, so müssen diese Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. In vielen Fällen erhält der Gläubiger im Rahmen der Abwicklung nur einen Bruchteil seines Geldes zurück.

2. An wen richte ich meinen Widerruf, wenn der Online-Händler insolvent geht?

Dr. Carsten Föhlisch: Der Widerruf wird weiterhin an das Unternehmen selbst gerichtet. Dabei wird das Unternehmen durch den Insolvenzverwalter vertreten. Möchte der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollte er beachten, dass dies zwar möglich ist, aber eventuell kein Geld zurückerstattet wird, da das Unternehmen den Betrag nicht zurückerstatten darf. Sofern die Ware vollständig bezahlt wurde, empfiehlt es sich also, diese auch zu behalten oder eventuell anderweitig zu verkaufen. Andernfalls müsste die Forderung zur Rückzahlung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

3. Wie kann ich bei Vorauszahlung auf Nummer sicher gehen?

Dr. Carsten Föhlisch: Onlinekäufer gehen auf Nummer sicher, wenn sie die Trusted Shops Geld-zurück-Garantie abschließen – unabhängig von der Zahlungsart. Bei jedem Händler, der mit dem Trusted Shops Zertifikat ausgezeichnet ist, können Online-Shopper die „Geld-zurück-Garantie“ in Anspruch nehmen. Wird die bestellte Ware erst gar nicht geliefert oder erstattet der Onlinehändler das Geld nach einem Widerruf nicht zurück, springt Trusted Shops finanziell ein und hilft, das Problem zu lösen. Mithilfe der Geld-zurück-Garantie hat Trusted Shops seit Gründung des Unternehmens schon 20 Millionen Transaktionen abgesichert. Das entspricht einem Gesamtwert von über 3,5 Milliarden Euro.

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".
http://www.trustedshops.de

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