Im Prinzip kann ein jeder Webadressen registrieren lassen, die in der Schreibweise minimal von einem seriösen Original abweichen. Denn eine Prüfung durch die Registrare unterbleibt. Natürlich wissen das die Cyberkriminellen und nutzen diese Nachlässigkeit gnadenlos aus, um die arglosen Anwender auf Werbeseiten umzuleiten, deren persönliche Informationen zu stehlen oder ihre Rechner zu kapern.
"Die Typosquatting genannte kriminelle Masche ist seit vielen Jahren hinlänglich bekannt. Und die Behörden versuchen in der Regel im Rahmen ihrer Möglichkeiten, gefälschte Online-Shops zu schließen. Doch das reicht bei weitem nicht aus. Zu groß ist das Potenzial an Webadressen, unter denen die Online-Gangster ihren Missbrauch weiter treiben können. Der Gesetzgeber wäre hier gefragt, unternimmt aber keine weiteren Schritte - auch nicht in Deutschland. Der Anwender ist also zunächst einmal auf sich selbst gestellt und sollte seine Adresseingaben im Browser lieber fünfmal prüfen, bevor er die Eingabetaste drückt", erklärt Günter Untucht, Justiziar des IT-Sicherheitsanbieters Trend Micro in Europa.
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