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Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer Unterschriftenaktion der CSU-Abgeordneten in Bayern gestartet

(PresseBox) (Freyung-Grafenau, )
Eine Unterschriftenaktion für die "Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer" haben die Landtagsabgeordneten Helga Weinberger und Helmut Brunner mit Bezirksrat Willi Killinger gestartet. Dabei fordern die Politiker wieder die Rückkehr zur alten Regelung. Helga Weinberger und der CSU-Kreisvorsitzenden Ludwig Lankl werden nun alle Ortsverbände anschreiben und dazu auffordern, dass bei den Tankstellen und Einkaufsmärkten diese Aktion unterstützt wird. Die Pendlerpauschale geht zurück auf die frühere Bundesregierung. Diese hatte 2001 eine einheitliche Entfernungspauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel eingeführt. Seither konnte jeder Berufstätige den Aufwand für den Weg zur Arbeit steuerlich absetzen. Zuvor gab es nur eine reine Kilometerpauschale für Autofahrer. Berufspendler konnten zunächst für die ersten zehn Kilometer 36 und ab dem elften Kilometer 40 Cent von der Steuer absetzen. Zum 1. Januar 2004 wurde diese Pauschale auf einheitliche 30 Cent je Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gekürzt. Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD beschloss 2006 eine weitere erhebliche Kürzung der Pendlerpauschale. Die Regelung bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2007 Berufstätige ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern überhaupt nicht mehr beim Finanzamt geltend machen können. Erst ab dem 21. Kilometer sind 30 Cent je Kilometer von der Steuer absetzbar. Die Kürzung steht jedoch auf der Kippe, weil dem Bundesverfassungsgericht eine Klage dagegen vorlag. Die CSU-Abgeordneten argumentieren, dass in einer Entscheidung vom Januar 2008 der Bundesfinanzhof entschieden habe, dass die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale ab Januar 2007 sei nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Der Vorsitzende Richter habe in seiner Begründung von einer Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern gesprochen , die "nicht gerechtfertigt" sei. Von der Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts geht nach Ansicht von Beobachtern Signalwirkung für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus, das noch in diesem Jahr erwartet wird. Pendlern geht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler kein Geld verloren, wenn sie nichts tun und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden. Pendler können den Angaben zufolge aber auch Einspruch einlegen, wenn sie wollen, dass die ersten 20 Kilometer sofort berücksichtigt werden. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale jedoch nicht kippt, können Steuerrückzahlungen und Zinsen fällig werden. Das Bundesfinanzministerium hält trotz der gegenteiligen Entscheidung des Bundesfinanzhofes an der Neuregelung der Pendlerpauschale fest. Die Bundesregierung habe keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln, erklärte das Ministerium. Dennoch sollten die rund 16 Millionen Berufspendler die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nach Ansicht der Lohnsteuerhilfsverbände wieder bei der Steuer geltend machen. Helga Weinberger, Helmut Brunner und Willi Killinger rufen daher den Bundestag zum raschen Handeln auf. "Die alte Regelung muss sofort wiederhergestellt werden", sonst riskiere Berlin, auch vor dem Bundesverfassungsgericht zu verlieren. Die Unterschriftenaktion, deren Listen an die MdBs Barthl Kalb und Ernst Hinsken übergeben werden, sollen ein Druckmittel werden.

Infos zum Landkreis Freyung-Grafenau in Bayern: www.FRGnet.de Bayerischer Wald: www.Bayrischer-Wald.de
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