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Künstlersozialversicherung gefährdet Existenz von Kleinbetrieben

Skandalöse Ungleichbehandlung von Gewerbe gegenüber GmbH

(PresseBox) (Perlesreut, )
St. Bürokratius reitet wieder mal durchs Land! Während marode Banken mit Milliarden subventioniert werden, behindert und schädigt man Kleinbetriebe und die gesamte Wirtschaft durch eine zusätzliche Sondersteuer für Künstler. Diese unnötige, bürokratische und zudem extrem ungerecht erhobene Zusatzsteuer für alle künstlerischen Dienstleistungen trifft aber nicht alle Dienstleister gleichermaßen, sondern wird nur von Kunden verlangt, die Aufträge an Freiberufler oder Gewerbebetriebe vergeben. Beauftragt man hingegen eine Firma, die als GmbH firmiert, so wird für dieselbe Dienstleistung die 4,9 - prozentige "Künstlersteuer" nicht erhoben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Betrieb Leistungen von der Künstlersozialversicherung erhält oder nicht. Wird eine Leistung als künstlerisch eingestuft, so sind 4,9% Abgabe vom Kunden nachträglich zu entrichten.

Obwohl bereits seit 2008 entsprechende Initiativen zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung laufen und u.a. auch der Thüringer Handwerkstag fordert, sich der Länderinitiative zur Abschaffung der Künstlersozialversicherung anzuschließen, werden Frmen bei Betriebsprüfungen immer rigoroser zur Kasse gebeten.

Die ungerechte Ungleichbehandlung von Gewerbebetrieben gegenüber GmbHs nimmt inzwischen bereits existenzgefährdende Formen an. So sind viele Firmen schon dazu übergegangen, Aufträge nur noch an GmbHs zu vergeben, um damit der 4,9%-igen Abgabe zu entgehen. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die eigentlich von der Abgabe profitieren sollten, sind damit erheblich benachteiligt und verlieren zunehmend Aufträge. Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Gewerbebetrieb und GmbH völlig willkürlich und in keinster Weise nachvollziehbar. Es gibt keinen vernünftigen Grund Gewerbetreibende hier gegenüber einer GmbH zu benachteiligen. Ein Werbeprospekt ist ja nicht weniger künstlerisch, nur weil ihn ein Designer entworfen hat, der als GmbH firmiert.

Unabhängig von der ungerechten und willkürlichen Erhebung dieser Sondersteuer belastet diese auch in nicht unerheblichem Maße die Wirtschaft, da sie jeden Betrieb belastet, der sich bei der Werbung künstlerischer Dienstleistungen bedient. Dies gilt nicht nur für Texter und Fotografen, sondern auch für Grafiker, Designer und sogar Homepagegestalter. Auf alle diese Dienstleistungen muß der Auftraggeber eine 4,9-prozentige Abgabe nachträglich entrichten. Es sei denn, er vergibt seine Aufträge an eine GmbH, wobei wir wieder bei der Ungleichbehandlung wären.

Besonders Gastgewerbe und Hotellerie trifft die Künstlersozialabgabe doppelt hart. Haben sie doch neben 19% Mehrwertsteuer und Mehrfachzahlungen für alle Radio- und Fernsehgeräte nun auch noch 4,9% Künstlersteuer am Hals.

Überflüssig ist diese Bagatellsteuer aber auch schon deshalb, weil die Erhebung und Berechnung bzw. Eintreibung derselben einen unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand erfordert. Muß doch jede Rechnung auf Bestandteile künstlerischer Tätigkeiten durchforstet werden. Bedarf es doch z.B. bei der Erstellung eines Werbeprospektes so unterschiedlicher Leistungen wie Fotografieren, Texterstellung und Texterfassung, Gestalten, Fotosatz und Textsatz sowie Drucken. Wird diese Leistung aber pauschal erhoben, wer mag dann aus der Gesamtrechnung oft nach Jahren noch den künstlerischen Anteil herausrechnen? St. Bürokratius läßt grüßen!
Hier wäre wohl ein dankbares Betätigungsfeld für einen "Goastbuster der Bürokratie" vom Kaliber eines Edmund St. ...
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