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Justiz-Skandal in Baden-Baden

Justiz betraft Opfer

(PresseBox) (Baden-Baden, )
"Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen", dieser Eindruck entsteht bisweilen, wenn man sich die deutschen Rechtsgepflogenheiten ansieht. Da gibt es Absprachen zwischen führenden Persönlichkeiten der Wirtschaft und der Staatsanwaltschaft, die nicht selten mit milden Strafen für für prominente Straftäter enden.
Immer häufiger führt die Überlastung der Justiz zu grotesken Fehlentscheidungen. Da werden verurteilte Gewalttäter und sogar Kindermörder aus dem Gefängnis entlassen, nur weil die Justiz nicht mehr in der Lage ist die Fälle zeitnah aufzuarbeiten. Andererseite werden wegen Bagatellen Mamutprozesse veranstaltet, die zu horrenden Kosten führen, die dann dem Steuerzahler aufgebürdet werden.

Der jüngste Justizskandal aus Baden-Baden wirft ein bezeichnendes Licht auf die Rechtspraxis inn Deutschland.
Da werden durch einen Betrüger mehrere bayerische Gastronomen und Hoteliers um vergleichsweise geringe Beträge von um die 100 EUR geprellt, und die Staatsanwaltschaft in Baden-Baden betreibt mit einem immensen Veraltungsaufwand eine Justizposse, bei der sie sich am Ende die Gerichtskosten auch noch von den geprellten Opfern bezahlen läßt.

"Sollte ich nocheinmal in meinem Leben von einer Straftat erfahren oder Zeuge einer Straftat werden, so gehe ich mit Sicherheit nicht mehr zur Polizei, sondern drehe mich um und schaue weg", so die Aussage eines der beteiligten Hoteliers.

Zur Sache: Ein windiger Internetbetrüger kassierte Geld von gutgläubigen Gastgebern in Bayern für Dienstleistungen, die er nie erbracht hatte. Da für diese Betrugssache das Amtsgericht im schwäbischen Achern zuständig war, wurden ein gutes Dutzend Geschäftsleute aus dem Bayerischen Wald als Zeugen ins über 500 km entfernte Amtsgericht zitiert, allesamt Geschädigte des letzendlich zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilten Betrügers.
Da bei der ersten Verhandlung der Angeklage einfach nicht erschienen ist, wurden alle Zeugen nach wenigen Minuten ohne Vernehmung wieder auf den langen Heimweg geschickt, um in einigen Wochen erneut vorgeladen zu werden.
Anreisekosten, Arbeitsausfall für jeweils 1-2 Tage, Zeugengeld - da kommt eine Menge zusammen. Da vom Angeklagten nichts zu holen ist, zahlt das die Staatskasse, also der Steuerzahler.

Bei Zeugen ist Anwesenheit Pflicht. das wußte auch Herr Fischl aus Geiersthal im schönen Bayerischen Wald und wollte sich am Tag der Verhandlung frühmorgens auf den Weg nach Achern machen, um die Aussagen, die er bereits bei der örtlichen Polizeidienststelle an Eidesstatt gemacht hatte, vor dem Amtsrichter zu wiederholen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte er die Fahrt aber kurzfristig nicht antreten und mußte seinen Arzt aufsuchen. Dieser riet ihm von einer so langen Autofahrt ab und stellte ihm ein entsprechendes ärztliches Attest aus, das Herr Fischl auch beim Amtsgericht einreichte.
Alles gut und recht, möchte man meinen, aber weit gefehlt. Staatsanwalt und Richter erkannten das Attest nicht an und wollten ein Exempel statuieren. Zeugen haben eben vor Gericht zu erscheinen - basta.

Karl Fischl wurde mit einem Ordnungsgeld über 150 EUR belegt. Es kam aber noch dicker für den strebsamen Hotelier, der im Bayerwald ein schönes Wellnesshotel als Familienbetrieb aufgebaut hat und das mit Herzblut und täglich über 14 Stunden Arbeit betreibt. Zum nächsten Gerichtstermin wurde er nun erneut vorgeladen. Da hatte er aber bereits eine Urlaubsreise gebucht und zeigte dies nun rechtzeitig bei Gericht an. Aber auch da schlug "Richter Gnadenlos" erneut zu. Herr Fischl mußte seine Urlaubsreise (eine Woche im Jahr wollte er sich mit seiner Familie gönnen) absagen und blieb auf den Stornokosten sitzen.

Nun setzte das Gericht aber noch einen drauf! Mit Bescheid vom 8.8.2008 schickte ihm die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nun eine Kostenrechnung über sage und schreibe 4.412,40 EUR. Ordnungsgeld, Zeugenentschädigung und förmliche Zustellung, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, ansonsten droht Zwangsvollstreckung und Ordnungshaft.
"Wenn unsere Justiz mit Einmietbetrügern und Kriminellen so verfahren würde, statt ordentliche Bürger und gebeutelte Steuerzahler zu verfolgen und zu traktieren", schimpft Herr Fischl und fühlt sich zurecht als Opfer von der Justiz verfolgt. "Erst wird man betrogen, und dann müssen die Opfer auch noch die Kosten dieses völlig überzogenen Verfahrens bezahlen", verstehlt Karl Fischl die Welt nicht mehr.

Passiert ist das wohl gemerkt nicht in "Absurdistan", sondern mitten in Deutschland im schönen Ländle Baden Württemberg im Jahre des Herrn 2008.
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