An keinem anderen Ort in Deutschland lasse sich die Entwicklung höfischer Kunst und Kultur vom 17. bis zum frühen 20. Jahrhundert so beeindruckend nachvollziehen wie auf Schloss Friedenstein in Gotha, so Müller weiter. Dazu zählten nicht nur die Gebäudeanlage, sondern vor allem die Sammlungen in den Museen, in der Bibliothek und im Archiv. Neben dem Schlossbau mit seinen Innenräumen seien alle Sammlungen seit über 350 Jahren an diesem Ort erhalten geblieben. Das mache die weltweite Einzigartigkeit des barocken Universums Gotha aus.
Das Kabinett hat weiterhin das Gesetz zur Neuausrichtung der Klassik Stiftung Weimar beschlossen, das nun im Landtag eingebracht wird. Kultusminister Müller erklärt dazu: "Die Landesregierung zieht heute eine positive Bilanz. Innerhalb von drei Jahren ist es gelungen, die Stiftung auf Basis des externen Strukturkonzeptes vom Juni 2005 und detaillierter Umsetzungspläne umzustrukturieren und neu auszurichten. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfes der Thüringer Landesregierung zur Neustrukturierung der Stiftung in den Landtag wird der 2005 eingeleitete Reformprozess abschließend gesetzgeberisch geklärt. Die schon beschlossenen Änderungen, beispielsweise bei der Zuordnung von Liegenschaften, werden damit nachvollzogen. Die als Kommunikationsmarke geführte Bezeichnung Klassik Stiftung Weimar wird nun auch als offizielle Bezeichnung im Gesetz festgeschrieben. Der schon bestehende wissenschaftliche Beirat wird im Gesetz verankert und aufgewertet, da der Vorsitzende des Beirates und seine Stellvertreter im Stiftungsrat vertreten sein werden. Weitere Punkte betreffen die Leitungsstruktur der Stiftung. Mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes wird das Amt des Präsidenten neu bewertet und das Amt eines Generaldirektors Museen geschaffen. Grundlage dafür war ein Bundesvergleich der Besoldung der Leiter anderer vergleichbarer national bedeutender Kultureinrichtungen."