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Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Stadt Nordhausen unterzeichnen Verträge über Teilnahme am Erprobungsmodell "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule"

(PresseBox) (Erfurt, )
Am morgigen Dienstag unterzeichnen der Ilm-Kreis, der Saale-Orla-Kreis und die Stadt Nordhausen entsprechende Vereinbarungen über ihre Teilnahme am Erprobungsmodell "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule". Der Wartburgkreis unterschreibt am kommenden Donnerstag. Damit beteiligen sich dann insgesamt zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte an dem Vorhaben. Der große Zuspruch zeige deutlich die Akzeptanz des Erprobungsmodells, teilte Thüringens Kultusminister Bernward Müller (CDU) heute in Erfurt mit.

Am 1. Februar 2008 begannen die Erprobungsmodelle zur Weiterentwicklung der Grundschulen in den Landkreisen Eichsfeld, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und Sömmerda. Am 1. April 2008 kam die Stadt Erfurt hinzu, am 1. Oktober die Stadt Jena. Der Unstrut-Hainich-Kreis, der Kyffhäuserkreis und der Landkreis Hildburghausen werden sich ab dem 1. Februar 2009 beteiligen. Ab dem 1. April 2009 kommen der Ilm-Kreis und die die Stadt Nordhausen hinzu. Der Saale-Orla-Kreis und der Wartburgkreis folgen am 1. Mai 2009.

Zeit: Dienstag, 13. Januar 2009, 14.00 Uhr
Ort: Erfurt, Thüringer Kultusministerium, Raum 415

Kultusminister Müller sieht in der erneuten Erweiterung eine Bestätigung für den Erfolg des Vorhabens: "Die Übertragung des Erzieherpersonals eröffnet den Schulträgern umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten für außerunterrichtliche Angebote. Mit der Umsetzung des Modells kann die Einheit von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Sozialräumen in einer neuen Qualität erreicht werden. Die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen zielt auf eine verstärkte Kooperation von Land und Kommunen, in der sich die Partner zu einer gemeinsamen Verantwortung und Zuständigkeit für die inhaltliche Weiterentwicklung der offenen Ganztagsgrundschule bekennen. Eine vollständige Kommunalisierung der Grundschulen steht nicht zur Debatte."

Das jetzt im Landesdienst beschäftigte Personal steht während des Erprobungszeitraumes weiterhin im Dienst des Freistaats Thüringen. Die Erzieher werden den Schulträgern für die Erprobungsphase zur Verfügung gestellt. Dabei wird den öffentlichen Schulträgern das Direktionsrecht über das Erzieherpersonal für die Gestaltung offener Ganztagsgrundschulen übertragen. Die Dienst- und Fachaufsicht über das Erzieherpersonal verbleibt beim Land. Die Schulträger werden bei der Umsetzung durch Regionalkoordinatoren unterstützt. Zudem wird der Prozess wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse einer jährlichen Familienbefragung werden dabei empirisch ausgewertet und eine Längsschnittstudie erstellt. Bis spätestens 2012 sollen die Erprobungsmodelle abgeschlossen sein.
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