Allgemeines
Explosionsgeschützte Not-Halt-Befehlsgeräte unterstehen nicht nur der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 114), sondern auch der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Das Not-Halt-Befehlsgerät hat die Funktion, bestehende oder bevorstehende Gefährdungen für Personen und Schäden an Maschinen abzuwenden oder zu verhindern, die sich aus dem Verhalten von Personen oder aus einem unerwarteten Gefährdungsereignis ergeben. Das Auslösen des Not-Halts erfolgt manuell durch eine einzige Handlung einer einzelnen Person.
Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass die Entscheidung, das Not-Halt-Befehlsgerät zu betätigen, der Person keine Überlegungen bezüglich der sich daraus ergebenden Wirkungen abverlangt.
Die Not-Halt-Funktion muss jederzeit verfügbar und funktionsfähig sein. Sie muss Vorrang vor allen anderen Funktionen und Arbeitsgängen in allen Betriebsarten der Maschine haben, ohne andere Schutzfunktionen zu beeinträchtigen.
Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass nach Betätigung des Not-Halt-Befehlsgerätes gefahrbringende Bewegungen angehalten und der Betrieb der Maschine in geeigneter Weise verhindert wird, ohne zusätzliche Gefährdungen zu verursachen und ohne jeden weiteren Eingriff.
Ein elektrisches Not-Halt-Befehlsgerät muss das Prinzip der Zwangsöffnung mit mechanischer Verriegelungsfunktion anwenden. Elektrische Not-Halt-Befehlsgeräte entsprechen der EN 60947-5-5.
Farben und Texte
Der Taster des Not-Halt-Befehlsgerätes muss ROT sein. Soweit ein Hintergrund hinter dem Betätiger vorhanden und soweit es durchführbar ist, muss dieser GELB sein. Weder das Befehlsgerät noch der Hintergrund des Befehlsgerätes wird mit einem Text oder Symbol gekennzeichnet. Ist ein Symbol zur Klarstellung notwendig ist, muss das Symbol nach IEC 60417-5638 verwendet werden.
Entriegelung
Wenn die Not-Halt-Funktion aktiviert wurde,
- muss diese bis zum manuellen Rücksetzen aufrechterhalten werden,
- darf keine erneute Inbetriebnahme der Arbeitsgänge möglich sein, die durch die Einleitung der Not-Halt-Funktion angehalten wurden.
Massnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen
Das Not-Halt-Gerät muss so gestaltet sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung vermieden wird. Massnahmen gegen unbeabsichtigtes Betätigen eines Not-Halt-Befehlsgerätes dürfen nicht ein Risiko der Behinderung der Betätigung erzeugen oder die Zugänglichkeit zu dem Not-Halt-Befehlsgerät beeinträchtigen.
Soweit sinnvoll machbar, muss die unbeabsichtigte Auslösung eher durch die Anordnung als durch konstruktive Massnahmen vermieden werden.
Um eine unbeabsichtigte Auslösung zu vermeiden, können einige Vorsichtsmassnahmen ergriffen werden, beispielsweise:
- Anordnen des Not-Halt-Gerätes fern von vorhersehbar stark frequentierten Bereichen
- Auswählen des Typs des Not-Halt-Gerätes
- Auswählen der angemessenen Grösse und Form des Not-Halt-Gerätes
- Anbringen des Not-Halt-Gerätes in einer versenkten Oberfläche der umgebenden Bedienstation