Hier einige Beispielbegriffe, die so in Frankreich nicht mehr verwendet werden dürfen:
- Vegetarische Würstchen
- Fleischloser Speck
- Cashew-Käse
- Soja-Milch
Hersteller, die diese neue Regelung nicht beachten, müssen mit Bußgeldern in einer Höhe bis zu 300.000 Euro rechnen.
Der französische Abgeordnete Jean-Baptiste Moreau, selbst Landwirt, schlug diese neue Regelung vor, um Verbraucher besser über ihre Lebensmittel zu informieren.
Auf Twitter schrieb er dazu:
„Es ist wichtig, gegen falsche Angaben vorzugehen: Unsere Produkte müssen richtig gekennzeichnet sein: die Begriffe #Käse oder #Steak sind Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten!“
Das Reglungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. In einer Durchführungsverordnung soll eine Liste der Bezeichnungen erarbeitet und veröffentlicht werden, die zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen.
Die Tentamus Group hat dazu ein europaübergreifendes Kennzeichnungsteam gebildet, dass Sie bei allen Fragen rund um die Kennzeichnung Ihrer Produkte berät, Kennzeichnungsprüfungen durchführt und den Onlineauftritt Ihrer Produkte checkt.