Bei der Portierung verlangt der Anbieter, von dem die Nummer mitgenommen wird, in der Regel ein Bearbeitungsentgelt. Die Bundesnetzagentur hat hier eine Obergrenze von 30,72 Euro festgesetzt. Beim neuen Provider entstehen in der Regel dagegen keine Kosten. Einige Provider bieten auch Vergünstigungen oder Gutschriften, wenn zu ihnen eine Nummer übertragen wird. Wer nach Vertragsende seine Rufnummer mitnimmt, sollte auf die genaue Einhaltung der Fristen achten. "Sollte die Rufnummermitnahme innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende und an den vorgeschriebenen Formalitäten scheitern, verfällt auch das Recht auf die Mobilfunknummer", so Seute.
Hier finden Sie weiter Infos zur Rufnummernmitnahme: http://www.teltarif.de/...