Bereits in den vergangenen Wochen ließen T-Mobile und Vodafone bei der Vorstellung der neuen Tarife verlauten, dass diese von der Mehrwertsteuererhöhung ausgenommen sind. "Die Preiskonstanz bei neuen Tarifen ist aber nicht auf eine reine Kulanz der Anbieter zurückzuführen, sondern vielmehr eine gesetzliche Verpflichtung", weiß Müller zu berichten. Gemäß §29 des Umsatzsteuergesetzes müssen alle Tarife, die seit Anfang September auf den Markt gekommen sind, so kalkuliert sein, dass keine erneute Erhöhung der Bruttopreise notwendig ist. Dies betrifft beispielsweise auch die neuen Tarife und Bündelangebote der Festnetzsparte T-Com der Deutschen Telekom, die seit Mitte September erhältlich sind.
Viele Altkunden hingegen werden die Preissteigerung in vollem Umfang spüren. Außer E-Plus wird nach teltarif.de zum heutigen Tage vorliegenden Informationen keine der großen Telefongesellschaften ähnlich verbraucherfreundlich wie E-Plus handeln. "Zum derzeitigen Stand sind mehrere 10 Millionen Kunden im Telekommunikationsmarkt von den Preiserhöhungen zum Jahreswechsel betroffen", berichtet Müller. Bei T-Mobile zahlen z. B. Kunden in den beliebten Telly-Tarifen mehr und bei Vodafone sind auch die Minutenpakete und die Tariffamilie Sun und Fun betroffen. Beim Münchner Anbieter o2 werden nach heutigem Stand alle Kunden die Mehrbelastung der Steuererhöhung tragen müssen. Viele Millionen T-Com-Kunden, die noch einen Anschluss in den alten T-Net-Tarifen besitzen, haben ebenso das Nachsehen.
"Es bleibt allerdings zu hoffen, dass noch der ein oder andere Anbieter dem guten Beispiel von E-Plus folgen wird und auf die Weitergabe der Mehrwertsteuererhöhung ganz verzichtet", lautet Müllers abschließendes Fazit.