Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 747810

teltarif.de Onlineverlag GmbH Brauweg 40 37073 Göttingen, Deutschland http://www.teltarif.de
Ansprechpartner:in Herr Falko Hansen +49 551 5175715
Logo der Firma teltarif.de Onlineverlag GmbH
teltarif.de Onlineverlag GmbH

Streaming-Flats im Urlaub nutzen

Vor einer Auslandsreise die Bedingungen des Anbieters prüfen

(PresseBox) (Berlin/Göttingen, )
Viele Urlauber wollen auch während ihres Auslandsaufenthaltes Streaming-Dienste wie Spotify, Netflix und Co. nutzen - sei es zum Musik hören oder um Filme zu sehen. Allerdings erlaubt nicht jede Streaming-Flat den Zugriff aus dem Ausland. Es gibt aber ein paar Methoden, um die Dienste auch abseits der Heimat nutzen zu können. Bei manchen Anbietern gibt es die Möglichkeit, die Musik-Flatrate wie gewohnt im Ausland zu verwenden. Hierfür wird jedoch bei einigen Diensten ein Premium-Angebot vorausgesetzt. Hans-Georg Kluge vom Onlinemagazin teltarif.de rät: "Es ist sinnvoll, vor einer Auslandsreise die genauen Bedingungen des Streaming-Anbieters zu prüfen. In den FAQ - eine Sammlung von häufig gestellten Fragen - finden sich oft wertvolle Hinweise hierzu."

Eine Alternative um Streaming-Flatrates außerhalb Deutschlands zu nutzen ist, dass die Interessenten das ausländische Angebot verwenden - dies ist aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Wenn also ein Streaming-Dienst wie beispielsweise Netflix im Ausland vertreten ist, können die Kunden mit dem deutschen Account auf die dortigen Inhalte zugreifen. Allerdings gibt es oftmals keine deutsche Synchronisierung oder Untertitel bei Filmen und auch die Inhalte können andere sein. Auch kann, soweit vorhanden, der Offline-Modus der Musik- oder Filme-Flatrate angewandt werden. In diesem Fall lagern die Multimedia-Inhalte auf dem Smartphone oder Tablet. Hierfür wird jedoch einiges an Speicherplatz benötigt. "Am besten sollten sich die User schon vor der Reise die gewünschten Lieder oder Filme herunterladen, denn im Ausland ist das nicht immer möglich", so Kluge.

Ein großes Hindernis bei der Verwendung von Streaming-Diensten auf Reisen ist die ausländische IP-Adresse. Diese gibt Auskunft über das aktuelle Aufenthaltsland der Interessenten. Die Anbieter machen sich das zunutze und sperren teilweise Anfragen von ausländischen IP-Adressen - das sogenannte Geo-Blocking. Damit sich die Verbraucher der ausländischen IP-Adresse entledigen können, gibt es die VPN-Technik. Ein VPN ist ein privates Netz, das über einen öffentlichen Zugang genutzt werden kann. Hierüber können die Verbraucher in dem eigenen VPN streamen und der Streaming-Anbieter denkt, dass die User zu Hause sind. "Um die VPN-Technik nutzen zu können, muss eine Einrichtung erfolgen. Da diese stets unterschiedlich ausfällt, ist es am besten, die einzelnen Schritte der Anleitung eines VPN-Anbieters zu entnehmen", weiß Kluge. Da nicht jeder Streaming-Anbieter den Zugriff über VPN zulässt, sollte die Verbindung vor dem Urlaub getestet werden. Des Weiteren müssen die Verbraucher für die Verwendung von Streaming-Diensten über eine schnelle Internetverbindung verfügen. Hierfür kann der WLAN-Zugang des Hotels genutzt werden. Zudem können die User bei ihrem Mobilfunk-Anbieter Auslandsoptionen mit Internetvolumen dazu buchen und dieses gegebenenfalls zum Streamen verbrauchen - das reicht jedoch nicht lange. Es gibt auch den Weg, das Datenvolumen, welches eigentlich für die innerdeutsche Nutzung gebucht wurde, im Ausland zu verwenden. Mehr hierzu erfahren Sie auf: http://www.teltarif.de/....

Weiteres zu Streaming-Flats unter:
www.teltarif.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.