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Schockrechnung durch gestohlene SIM-Karte

Nutzer sollten sich sofort mit dem Mobilfunk-Anbieter in Verbindung setzen

(PresseBox) (Berlin / Göttingen, )
Wer einen neuen Mobilfunk-Vertrag abschließt, rechnet damit, dass die SIM-Karte sowie alle notwendigen Vertragsunterlagen zuverlässig per Post ankommen. Es gibt aber Fälle, in denen dies nicht passiert. Trotzdem folgt die erste Handy-Rechnung, die zudem noch sehr hoch ist. Nun ist klar: Die SIM-Karte wurde geklaut und für illegale Zwecke missbraucht. Daniel Molenda vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: "Wenn es offensichtlich ist, dass der Kunde nicht für den Missbrauch der SIM-Karte verantwortlich ist, muss er die Schockrechnung nicht bezahlen."

Nach Erfahrungen der teltarif.de-Redaktion gibt es vor allem für die Anbieter Möglichkeiten, den Missbrauch von geklauten SIM-Karten zu vermeiden. So können die aktivierte SIM und die PIN-Nummer getrennt verschickt werden. Eine weitere Option ist, dass die SIM und PIN in einem Brief zugestellt werden und die Nutzer die Karte dann per Anruf mit zuvor festgelegtem Kundenkennwort oder im zuvor angelegten Kundenkonto mit E-Mail-Login freischalten. Das Kennwort und die E-Mail-Adresse kennen die Diebe in der Regel nicht. Aber auch ein versichertes Paket mit Trackingnummer oder mit persönlicher Übergabe kann vor Diebstahl schützen. Molenda sagt: "Die Mobilfunkprovider sind gut damit beraten, das Missbrauchspotenzial deutlich zu senken. Mit gestohlenen SIM-Karten können Kriminelle trotz automatischen Entdeckungssystemen erheblichen Schaden anrichten. Auf den Kosten bleibt der Provider in der Regel sitzen."

Die Mobilfunk-Anbieter sollten zudem bedenken, dass der Diebstahl einer SIM-Karte auch auf den Nutzer Auswirkungen haben kann. "Selbst wenn eine falsche Handy-Rechnung innerhalb von einigen Tagen storniert wird, kann es sein, dass auf dem Girokonto des Kunden Überziehungszinsen anfallen", so Molenda. Zudem kann der Kunde den Vertrag nicht verwenden, bis eine neue SIM eintrifft. Ratsam ist, dass sich die Nutzer schnellstmöglich mit dem Mobilfunk-Anbieter in Verbindung setzten, wenn die SIM-Karte nicht zügig nach Vertragsabschluss ankommt.

Weitere Details lesen Sie unter: http://www.teltarif.de/s/s67290.html

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