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LG Köln: Forenanbetreiber haften nicht für die Inhalte ihrer Nutzer

(PresseBox) (, )
Berlin/Göttingen - In einem wichtigen Urteil hat das LG Köln jüngst
die Rechte von Homepagebetreibern gestärkt. Diese sind grundsätzlich
nicht verantwortlich für ihnen unbekannte Inhalte, die Dritte in ein
Onlineforum auf ihrer Homepage einstellen. Damit bestätigt das
LG Köln die uneingeschränkte Anwendbarkeit des Teledienstegesetzes
(TDG) und widerspricht Entscheidungen anderer Gerichte (Aktenzeichen
28 0 627/02), die eine Haftung des Homepagebetreibers für
rechtswidrige Einträge in so genannten "Gästebüchern" bejahten.
"Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung vollumfänglich", sagt
Kai Petzke, Gründer und Geschäftsführer des Online-Magazins
www.teltarif.de. "Hätte sich der Gedanke durchgesetzt, dass Betreiber
von Onlineforen oder Gästebüchern regelmäßig nach widerrechtlichen
Inhalten suchen müssen, hätte das langfristig den Tod der besonders
stark frequentierten Foren bedeuten können. Es ist einfach nicht
machbar, bei täglich hunderten oder tausenden von Beiträgen jeden
Beitrag einzeln zu prüfen."

Das Einstweilige Verfügungsverfahren hatte ein Online-Mobilfunkhändler
gegen teltarif.de angestrengt. Dieser fühlte sich durch kritisierende
Beiträge im Onlineforum von teltarif.de einer "Hetzjagd" ausgesetzt.
Um diese zu beenden, sollte teltarif.de untersagt werden, Beiträge zu
veröffentlichen, die "grob geschäftsschädigend" für den Antragsteller
seien. Dazu legte der Händler dem Gericht diverse Beiträge vor, die
seiner Meinung nach widerrechtlich seien.

Das Gericht nimmt dazu im Urteil wie folgt Stellung: "Soweit die
Antragstellerin im Verlaufe des Verfahrens weitere Beiträge eingereicht
hatte, die nach ihrer Auffassung rechtswidrige Inhalte enthalten, so
scheitert eine Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin [teltarif.de]
insoweit jedenfalls bereits daran, dass sie als Diensteanbieter im
Sinne der §§ 9-11 des Teledienstgesetzes nicht verpflichtet ist, die
von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen
oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit
hinweisen, § 8 Abs. 2 Satz 1 Teledienstegesetz. [...] Eine
rechtzeitige Kenntniserlangung [von teltarif.de über die fraglichen
Beiträge] vor der mündlichen Verhandlung war hier [...] nicht gegeben."

Rechtsanwalt Oliver Brexl von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte, die von
teltarif.de mit der Vertretung beauftragt worden war, begrüßte die
Entscheidung des LG Köln als wichtigen Beitrag für die Schaffung von
Rechtssicherheit im Bereich der Online-Dienste: "Das LG Köln hat im
Gegensatz zu einigen anderen Gerichten endlich einmal den Wortlaut
des Teledienstegesetzes und den Willen des Gesetzgebers ernstgenommen."

Der Mobilfunkhändler hatte gegen das Urteil zunächst Berufung eingelegt,
diese jedoch nicht fristgemäß begründet.

Weiterführende Informationen zum Urteil des LG Köln sowie umfangreiche
Hintergrundinformationen zu ähnlichen Fällen finden interessierte
Medien unter http://www.teltarif.de/... .


Rückfragen und Interviewwünsche bitte an:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Kornmarkt 5-7, 37073 Göttingen
Herr Martin Müller
Tel.: 0551/51757-0 bzw. 0179/6989869
E-Mail: presse@teltarif.de
Internet: www.teltarif.de

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(Quelle: IVW, August 2008). Neben tagesaktuellen News und zahlreichen Ratgebern informiert zudem ein wöchentlicher, kostenloser E-Mail-Newsletter über das Geschehen auf dem Telekommunikationsmarkt.

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