Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 440015

Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) Chausseestraße 17 10115 Berlin, Deutschland https://www.teletrust.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Holger Mühlbauer +49 30 40054306

TeleTrusT: Sicherheitslücken bei Smartphones sind Haftungsrisiko für Telekommunikationsdienstleister

(PresseBox) (Berlin, )
PBerlin, 10.08.2011 – Für Sicherheitsrisiken bei Smartphones ist die Mehrheit der Deutschen nicht sensibilisiert. Vor diesem Hintergrund müssen Gerätehersteller die Sicherheit mobiler Endgeräte als pro-aktive Verpflichtung betrachten. Denn im Schadensfall haben die Betroffene Rechte.

Lediglich 38 % der Befragten halten zum Beispiel Datenverschlüsselung während der Nutzung mobiler Geräte für notwendig. Jeder Fünfte ist der Meinung, es gebe keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen, die im Umgang mit mobilen Geräten berücksichtigt werden müssten. Zu diesem Ergebnis kommt die repräsentative Verbraucher-Umfrage "Mobile Geräte im Alltag" von Steria Mummert Consulting und dem Marktforschungsunternehmen Toluna, bei der 1.000 Bundesbürger befragt wurden.

Die Haftung für Schäden aufgrund von Sicherheitslücken obliegt nach Auffassung von Datenschutzrechtsexperten grundsätzlich durchaus dem "Datenverarbeiter". Sofern allerdings, wie in den häufigsten Fällen, ein Angreifer zwischen Nutzer und Telekommunikationsdatenverarbeiter tritt, um vorsätzlich und missbräuchlich Daten zu erlangen, ist dieser Dritte haftbar und schadenersatzpflichtig.

Dennoch sollte § 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachtetet werden: "Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen […] einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadenersatz verpflichtet." Der betroffene Kunde eines Telekommunikationsanbieters kann sich also an die für den Datenmissbrauch verantwortliche Stelle wenden.

Gravierende Sicherheitslücken müssen unverzüglich behoben werden, woran die Telekommunikationsdienstleister schon wegen der Vermeidung von Imageschäden wirtschaftliches Interesse haben sollten. Ferner müssen Betroffene über bekanntgewordene "Datenpannen" informiert werden, insbesondere dann, wenn ein Missbrauchsrisiko besteht.

Anwendbar ist das Recht des Ortes, an dem die Datenverarbeitung stattfindet, sowie nach dem Sitz des Datenverarbeiters. Um bei Telekommunikationsdienstleistern mit Sitz im Ausland zu ermitteln, inwieweit deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die angegriffenen Daten in Deutschland erhoben und erfasst wurden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.