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Telefonanbieter ungewollt umgestellt?

(PresseBox) (Hannover, )
Die Verbraucherschützer setzen sich vehement dafür ein, dass Verbraucher beim Wechsel eines Telefonanbieters eine Bestätigung darüber unterschreiben müssen, dass sie diesen Wechsel auch wünschen. Im Gespräch mit dem Fachmagazin TeleTalk erklärt Verbraucherschützer Michael Bobrowski, Verbraucherzentrale Bundesverband, warum diese Unterschrift wichtig und für die Verbraucher richtig ist. Ein schnelles "Ja" am Telefon bedeute noch lange kein Einverständnis: "Ein "Ja" am Telefon heißt im Grunde nur, dass die Überrumpelungstaktik funktioniert hat", so Bobrowski.

Die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung soll durch Änderungen im Telekommunikationsgesetz umgesetzt werden. Die Telefonanbieter sind empört und fürchten einen endlosen Papierkrieg durch unterschriebene Wechselbestätigungen -- insbesondere mit der Deutschen Telekom. Dieses Argument lässt der Verbraucherschützer nicht gelten: "Wird das schriftliche Verfahren eingeführt, würde sich die Menge der zu bearbeitenden Wechselbestätigungen wohl reduzieren -- alle ungewollten fielen ja weg!"

Das ganze Interview mit Michael Bobrowski, Referent für Telekommunikation, Post und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sowie die Reaktionen der Anbieterseite lesen Sie in der Juli-Ausgabe von TeleTalk.

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Das Fachmagazin TeleTalk -- Kundendialog für Profis -- informiert monatlich über die Themen Kundenkontakt, Call- und Contact Center Management, Telekommunikation und Mehrwertdienste. Es erscheint im Telepublic Verlag in Hannover. Weitere Informationen unter www.teletalk.de.

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