Da im Gewährleistungsfall die Kette Kunde -> Händler -> Distributor/Großhändler -> Hersteller unverändert gilt, schließt ELMEG aktuell mit den direkten Geschäftspartnern – Distributoren/Großhändlern – eine zusätzliche Vereinbarung, um über das Übliche hinaus auch in der aktuellen Unternehmenssituation zweifelsfrei die Gewährung berechtigter Gewährleistungsansprüche sicherzustellen. Diese Vereinbarungen werden auch von dem vorläufigen Insolvenzverwalter getragen und gezeichnet. Hierzu wurde ein spezielles Treuhand-Konto eingerichtet.
ELMEG erfüllt berechtigte Gewährleistungsansprüche
Da im Gewährleistungsfall die Kette Kunde -> Händler -> Distributor/Großhändler -> Hersteller unverändert gilt, schließt ELMEG aktuell mit den direkten Geschäftspartnern – Distributoren/Großhändlern – eine zusätzliche Vereinbarung, um über das Übliche hinaus auch in der aktuellen Unternehmenssituation zweifelsfrei die Gewährung berechtigter Gewährleistungsansprüche sicherzustellen. Diese Vereinbarungen werden auch von dem vorläufigen Insolvenzverwalter getragen und gezeichnet. Hierzu wurde ein spezielles Treuhand-Konto eingerichtet.