Die TelDaFax ENERGY war aus ökonomischen Gründen gezwungen, ihre Preise zu erhöhen, da der Einkaufspreis für Strom an der Leipziger Strombörse innerhalb der letzten zwei Monate um gut 100 Prozent angestiegen ist. Diese Preisentwicklung kann die TelDaFax ENERGY GmbH nicht nachvollziehen. Gestiegene Beschaffungskosten und Zusatzbelastungen durch die Förderung erneuerbarer Energien, so lautet die Erklärung der vier größten Stromversorger und Netzbetreiber, wären für die Teuerung verantwortlich. Wie kann es denn zu einer Preissteigerung von 100 Prozent kommen, wenn Uran- und Braunkohlepreise stabil und Steinkohle- und Gaspreise nicht auch nur annähernd im Verhältnis zum Stromhandelspreis gestiegen sind?
An der Leipziger Energiebörse (EEX) wird der Strom mit 100 Prozent Gewinn deutlich über seinen Herstellungskosten verkauft. Zudem profitieren Stromer-zeuger zweifach von diesem System der Preisbildung, weil nur 15 Prozent des vorhandenen Stroms in Deutschland an der Börse gehandelt werden. 85 Pro-zent werden über bilaterale Verträge geliefert. Dennoch richten sich diese Lie-ferverträge nach der geringeren, an der Börse gehandelten Menge bezie-hungsweise dem immer stärker steigenden Stromhandelspreis. Diese Methode hat die Bezeichnung Wettbewerb sicher nicht verdient. Zudem ist die Preisbildung eines kleinen Teils der sich in Deutschland auf dem Markt befin-denden Strommenge leichter zu beeinflussen, als wenn die Gesamtmenge gehandelt würde.
In ihrem Evaluierungsbericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung durch das Energiewirtschaftsgesetz stellt die Bundesregierung fest, dass der Rechtsrahmen für die Regulierung der Energieversorgungsnetze "noch nicht zufrieden stellend ist". Wir fragen uns, worauf die Bundesregierung wartet, um die unfassbaren Steigerungen der Handelspreise für Strom durch einen entsprechenden "Rechtsrahmen" unter Kontrolle zu bekommen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Bath: "Der Gesetzgeber muss seinen Worten Taten folgen lassen und dem durchsichtigen Treiben an der Strombörse ein Ende setzen – und ich spreche bewusst nicht von undurch-sichtigen Methoden."
Die TelDaFax ENERGY begrüßt das neue Kartellgesetz, das ab Januar 2008 helfen soll, Strompreiserhöhungen zu begrenzen. Das Bundes-kartellamt kann dann auf Verdacht Preise prüfen und notfalls senken. Die Beweislast für die Berechtigung der Preiserhöhung liegt dann bei den Stromkonzernen, nicht wie bisher beim Verbraucher.