Fujitsu Services wird den übrigen Aktionären der TDS ein Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum Erwerb ihrer Aktien für eine Gegenleistung in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe unterbreiten. Eine entsprechende Mitteilung nach § 35 Absatz 1 WpÜG wird Fujitsu Services heute veröffentlichen.
Erwerb der TDS durch Fujitsu Services vollzogen
Fujitsu Services wird den übrigen Aktionären der TDS ein Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum Erwerb ihrer Aktien für eine Gegenleistung in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe unterbreiten. Eine entsprechende Mitteilung nach § 35 Absatz 1 WpÜG wird Fujitsu Services heute veröffentlichen.