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Neue gesetzliche Änderung ab Juli 2010 für Unternehmen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Fristverkürzung: Die sogenannte Zusammenfassende Meldung müssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2010 nun monatlich erstellen. Intelligente Finanzbuchhaltungssoftware spart Zeit und liefert gleichzeitig umfangreiche Controlling-Instrumente.

Ab dem 1. Juli gilt die gesetzliche Änderung der Zusammenfassenden Meldung. Betroffen von der Fristverkürzung sind alle Unternehmen, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Sie sind künftig dazu verpflichtet, ihre Aufstellung der Lieferung pro EU-Kunde monatlich abzugeben. Bisher reichte eine Zusammenfassende Meldung pro Quartal aus. Ausnahmen sind nur für Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen von geringer Höhe bestimmt: Von 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 liegt die Grenze bei 100.000 Euro pro Quartal, ab dem 1. Januar 2012 wird sie auf 50.000 Euro abgesenkt. Auch bei Unterschreitung dieser Betragsgrenzen ist eine monatliche Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern möglich.

Umstellung der Buchhaltung

Die verkürzte Abgabefrist kann den Buchhaltungsaufwand innerhalb eines Unternehmens erheblich steigern. "Viele kleinere und mittlere Unternehmen erstellen die Zusammenfassende Meldung laut unserer Erfahrung noch immer manuell", sagt Angelika Hassler, Geschäftsführerin der syska GmbH (www.syska.de), die sich auf Softwarelösungen für das betriebliche Rechnungswesen spezialisiert hat. "Mit der Umstellung auf eine zukünftige monatliche Aufstellung empfiehlt sich jedoch die Integration in eine intelligente Finanzbuchhaltungssoftware. Dort lassen sich die Zahlen einfach, übersichtlich und zeitsparend anlegen. Zudem unterstützt die Softwarelösung auch die elektronische Übertragung der amtlichen Formulare."

Auch bei Unterschreitung der Betragsgrenze ist es für Unternehmen sinnvoll, die Zusammenfassende Meldung monatlich abzugeben. Denn sollte im Laufe eines Quartals die Grenze überschritten werden, so ist der Unternehmer verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung für den laufenden Kalendermonat und ggf. die bereits abgelaufenen Kalendermonate einzureichen. Und das bedeutet einen erheblichen zusätzlichen Aufwand.

Zahlen doppelt nutzen

Intelligente Finanzbuchhaltungslösungen wie die syska EURO FIBU 2010 übernehmen die Informationen dank des flexiblen Schnittstellensystems aus anderen Programmen einfach und zeitsparend. Zudem kann das Unternehmen die Zahlen doppelt nutzen: Dank ausgefeilter Controlling-Instrumente erhält die Geschäftsleitung nicht nur einen guten Überblick über den aktuellen finanziellen Status, sondern es lassen sich auch detaillierte Auswertungen für die Zukunft abrufen.

syska Gesellschaft für betriebliche Datenverarbeitung mbH

Die syska GmbH ist seit mehr als 18 Jahren auf die Entwicklung von Software für das betriebliche Rechnungswesen spezialisiert. Das Unternehmen vertreibt seine Produkte direkt und über Systempartner. Weitere Informationen: http://www.syska.de

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