In Bezug auf Absatz 3.66 der Kotierungsvoraussetzungen (Listings Requirement) wurde die erforderliche Genehmigung für den Handel mit den oben genannten Wertpapieren erhalten.
Wertpapierhandel durch Direktoren
In Bezug auf Absatz 3.66 der Kotierungsvoraussetzungen (Listings Requirement) wurde die erforderliche Genehmigung für den Handel mit den oben genannten Wertpapieren erhalten.