Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 818093

Swiss Resource Capital AG Poststrasse 1 9100 Herisau, Schweiz http://www.resource-capital.ch
Ansprechpartner:in Herr Jörg Schulte

Uranium Energy, Altona Mining und Sibanye mit unterschiedlichsten Neuigkeiten!

(PresseBox) (Herisau, )
Kurznachrichten kompakt, so könnte man unser heutiges Update bezeichnen. Die Themen: Positives Gerichtsurteil für Uranium Energy, Verlängerung des Joint Venture Abschlusstermin zwischen Altona Mining und ‚SRIG’ und Verletzte bei Sibanyes ‚Cooke’-Betrieben.

Gericht entscheidet für Uranium Energy

Die kanadische Uran-Explorationsgesellschaft Uranium Energy Corp. (ISIN: US9168961038 / NYSE MKT: UEC, - http://www.commodity-tv.net/... -) konnte mit Freude ein für das Unternehmen positives Gerichtsurteil melden. Wie das Unternehmen mitteilte, hat das US-Bezirksgericht des 'Southern District of Texas' ein endgültiges Urteil zugunsten von UEC, gegen eine schon früher bekannt gegebene Wertpapier-Sammelklage, gefällt. Das Gericht wies die Klage der Gegenpartei rechtskräftig ab. Darüber hinaus gab das Unternehmen bekannt, dass am 26. September 2016 auch das US-Berufungsgericht die in Berufung gegangenen Kläger zurückwies. Damit ist das Urteil, das zugunsten des Unternehmens ausgefallen ist, rechtskräftig. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass keinerlei Vergleichszahlungen oder ähnliche Zuwendungen seitens UEC geleistet wurden.

Altona Mining und 'SRIG' verschieben den Abschlusstermin für das geplante Joint Venture

Wie Altona Minings Managing Direktor, Dr. Alistair Cowden, bereits auf der vergangenen Herbst-Roadshow der SRC verlauten ließ, verzögere sich der Joint Venture Abschluss mit der chinesischen Sichuan Railway Investment Group ('SRIG'), bezüglich der Errichtung einer neuen Kupfer-Gold-Mine auf dem 'Cloncurry'-Projekt im Nordwesten von Queensland. Dies wurde nun auch per Mitteilung vom Unternehmen so bekannt gegeben.

Eigentlich war geplant, dass die Joint Venture-Partner alle Vorbedingungen bis spätestens 31. Oktober 2016 erfüllt haben sollten. Zwar haben Altona (ISIN: AU000000AOH9 / ASX: AOH - http://www.commodity-tv.net/... -) und 'SRIG' sehr gute Fortschritte erzielt, aber die Chinesen teilten mit, dass man aufgrund konzerninterner Verfahren und Genehmigungsprozesse sowie der angemessenen Strukturierung der Investition den Wunsch hat, den Abschlusstermin bis zum 31. März 2017 zu verlängern. Sie versicherten aber auch, das man weiterhin bemüht sei die Transaktion noch vor diesem Termin zum Abschluss zu bringen.

Darauf hin haben die Partner ein Bestätigungsschreiben angefertigt, in dem die 'SRIG'-Gruppe versichert, dass alle Dokumente für die Transaktion fertiggestellt sind, allerdings unter Vorbehalt von Änderungen aufgrund etwaiger Anforderungen in Verbindung mit der Einholung der behördlichen Genehmigung für die Durchführung der Transaktion. 'SRIG' habe seine Bank aber angewiesen, eine bis 31. März 2017 gültige Erfüllungsgarantie in Höhe von 2 Millionen USD auszustellen, die die Ernsthaftigkeit zur Umsetzung der Transaktion noch einmal bekräftigen sollen. Ferner haben die Parteien ein Änderungsdokument zum Rahmenvertrag angefertigt, in dem die obigen Sachverhalte enthalten sind.

Für Oktober ist ein Spitzentreffen zwischen den Unternehmen und der Regierung von Queensland in Brisbane einberaumt. Auf der 'To-do-Liste' stehen folgende Punkte:

Erstens: Erfüllung der Vorbedingungen für den Abschluss der Transaktion.

Zweitens: Explorationstätigkeiten im Gebiet, entsprechend dem Budget des geplanten Joint Ventures das mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags vereinbart wurde.

Drittens: Projektumsetzung und Durchführungspläne.

Altonas Unternehmenschef, Dr. Alistair Cowden, zeigte sich einerseits erfreut über die gemachten Fortschritte, merkte aber auch andererseits die Komplexität des Abkommens an, zumal es sich auch für die 'SRIG'-Gruppe um einen nicht unerheblichen Betrag handele, der in das Joint Venture eingebracht würde. Zudem sei es die erste Beteiligung an einem bedeutenden internationalen Bergbau-Erschließungsprojekt. Er sei aber weiterhin sehr zuversichtlich dass die Partnerschaft mit den Chinesen zu einem guten Abschluss kommen werde.

Vier Verletzte bei Auseinandersetzungen in 'Cooke'-Betrieben

Nicht so gute Nachrichten erreichen uns leider aus Westorania von Sibanye (US8257242060 / NYSE MKT: SBGL / - https://www.youtube.com/... -), einem der zehnt größten Goldproduzenten der Welt, der auch ein bedeutender Player im Platinmarkt werden will. Wie das Unternehmen mitteilte seien in seinen 'Cooke'-Betrieben vier Mitarbeiter von noch unbekannten Angreifern verletzt worden. Die Verletzten wurden unverzüglich in die örtlichen Krankenhäuser gebracht und dort behandelt. Der schlimme Vorfall stehe wohl in direktem Zusammenhang mit einem illegalen Streik, der nach einem Streit bei einer Überprüfung der Gewerkschaftszugehörigkeit entfachte.

Das Überprüfungsverfahren der Gewerkschaftszugehörigkeit begann allerdings in Übereinstimmung mit den Gewerkschaften und den 'Cooke'-Betrieben und wurde mit Unterstützung der Schlichtungskommission - 'Commission for Conciliation, Mediation and Arbitration' - durchgeführt. Obwohl das Management das Verfahren wiederholt erklärt hatte, begann eine Gruppe von Gewerkschaftlern während der Nachtschicht am 3. Oktober 2016 einen wilden Streik. Wie es scheint, wollten die Verletzten ihre Arbeit dennoch aufnehmen und wurden gewaltsam daran gehindert.

"Es ist bedauerlich, dass die Gewerkschaftler diese Vorgehensweise gewählt haben. Wir machen uns Sorgen über die Einschüchterungsversuche und die Gewaltbereitschaft der Gewerkschaftler und appellieren an diese, die Rechte der anderen Mitarbeiter zu respektieren, wenn sie arbeiten möchten. Ein Angriff auf unsere Mitarbeiter ist nicht hinnehmbar. Wir erden diese Vorfälle genau untersuchen und strikte Maßnahmen gegen die Täter ergreifen. Wir bitten die Gewerkschaften ihre Mitglieder zur Zurückhaltung zu Ermahnen", sagte Sibanyes betroffener CEO Neal Froneman.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.