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U.S. Gold Corp. ändert seine Statuten und kündigt besonderes Finanzierungsmodell an

(PresseBox) (Herisau, )
Ein Doppelpack an Nachrichten, adressiert an alle investierten und interessierten des Edel- und Basismetallexplorers U.S. Gold Corp. (ISIN: US90291C1027 / NASDAQ: USAU) erreichte uns kürzlich. Darin teilte der Betreiber des vielversprechenden Goldprojektes ‚Keystone’ im amerikanischen Bundesstaat Nevada mit, das man seine Statuten adaptiert und dementsprechend Vereinbarungen mit den betreffenden Direktoren, dem Vorstand Edward Karr und dem operativen Manager David Rector abgeschlossen hat. Demzufolge wurde die Beschlussfähigkeit auf nunmehr 33 % für die Aktionäre, die Beschlussfähigkeitsmehrheiten an Aktienpaketen vertreten, bei Aktionärsversammlungen herabgesetzt. Dies schafft mehr Stimmrecht für alle anderen und ist regelkonform mit den Zulassungskriterien der Nasdaq-Börse.

„U.S. Gold ist dabei, ein Rahmenwerk zu schaffen, welches dem Unternehmen Wachstum, Entwicklung und steigende Aktionärswerte sichert. Wir glauben, dass diese Regelung für die Aktionärsversammlungen unsere Bereitschaft für eine starke Unternehmensführung demonstriert. Darüber hinaus stellen die Mitarbeitervereinbarungen mit mir und dem COO David Rector sicher, dass wir U.S. Gold Corp. weiterhin mit der notwendigen Stärke führen können.“So erklärteEdward Karr, CEO von U.S. Gold Corp. den aus seiner Sicht notwendigen Schritt.

Auch betreffend einer Sonderfinanzierungsvariante wurden die Aktionäre informiert. Im Zuge einer Vereinbarung mit H.C. Wainwright & Co., LLC als Distributor kann U.S. Gold Corp. bis längstens 31. Juli 2019 Aktien aus dem Unternehmensbestand an den Distributor übergeben, die dieser entweder an der Nasdaq oder anderen in den USA gängigen Börsen verkaufen soll. Als Kurs wird der jeweilige Tageskurs des Papiers festgelegt. Dabei gibt es keine bestimmten Tranchen. Wann immer U.S. Gold Corp. Aktien an Wainwright ausgliedert muss der Distributor tätig werden. Damit bleibt U.S. Gold Corp. vollkommen unabhängig von Zeit und Menge. Als Gegenleistung für die Arbeit erhält H.C. Wainwight eine Gebühr in Höhe von 3 %, ausgehend vom Gesamtwert aller verkauften Aktien.

Der US-amerikanische Edel- und Basismetallexplorer - https://www.youtube.com/watch?v=Utun1abwHQM&t=45s - plant durch diese Finanzierungsvariante rund 1 Mio. USD einzunehmen und betont, dass durch diese geschickte Variante der Finanzierung eine Verwässerung der Aktionäre vermieden wird. Die daraus eingenommene Geldmenge soll zur Deckung von Gesellschaftskosten sowie für allgemeine Ausgaben verwendet werden.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

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