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Sibanye Gold begibt Bezugsrechtsscheine für die neuen Aktien!

(PresseBox) (Herisau, )
Aufgrund der zu finanzierenden Milliardenübernahme des Minenkonzerns Stillwater Mining führt Sibanye Gold (ISIN: ZAE000173951 / NYSE MKT: SBGL) unter Anderem eine Kapitalmaßnahme durch. Dazu zählt auch die Ausgabe neuer Aktien. Konkret plant der südafrikanische Gold- und Platinproduzent neue Aktien im Volumen von rund einer Milliarde USD zu emittieren. Aktionäre die am Stichtag - Freitag, dem 26. Mai 2017 - im Besitz von Sibanye-Aktien sind, sowie in dessen Aktienregister registriert sind, können an dem Bezugsrechteangebot teilhaben.

Dazu wird Sibanye - https://www.youtube.com/watch?v=SER8KKpOZkE - seinen Aktionären in den folgenden Tagen, nach dem Stichtag, die Bezugsrechte für den Erwerb der neuen Firmenanteile zukommen lassen. Die Aktionäre erhalten für jeweils sieben Firmenanteile neun Bezugsrechte, die zum Erwerb neun neuer Sibanye-Aktien berechtigen, welche aber mit einem deutlichen Abschlag auf den aktuellen Aktienkurs angeboten werden sollen. Durch diesen 'cost average'-Effekt könne der ursprüngliche Einstiegskurs der 'Bestandsaktien' nicht unerheblich gesenkt werden, war aus unternehmensnahen Kreisen zu hören.

Aber Achtung, es kommt durch die Ausgabe der neuen Firmenanteile zu einer Verwässerung der Aktienstruktur des Konzerns, die sich negativ auf den Aktienkurs auswirken könnte. Experten zufolge könnte es deshalb zu kurzfristigen Kursabschlägen kommen, die sogar bis in den zweistelligen Prozentbereich reichen. Aber in Anbetracht der Tatsache das die neu ausgegebenen Aktien voraussichtlich mit einem deutlich höheren Abschlag emittiert würden, könne sich ein Einstieg dennoch lohnen, sofern man dann die günstigeren neuen Aktien kaufe, erklärten uns Marktexperten.

Daher sei es absolut wichtig, dass Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben und nach Möglichkeit ihre Sibanye-Position weiter aufstocken, um ihren durchschnittlichen Einstiegskurs signifikant zu senken. Dazu muss aber der Bank, bzw. dem Broker die Teilnahme bis zum Stichtag - Montag, dem 5. Juni 2017 - mitgeteilt werden.

Sollte diese Mitteilung nicht oder zu spät erfolgen, werden die Bezugsrechte wertlos verfallen und die kommende Aktienverwässerung könnte somit negative Konsequenzen für den 'Altaktionär' bedeuten. Geplant sei aber auch bei der Nichtumwandlung der Bezugsrechte in Aktien ein Verkauf dieser Bezugsrechte, wurde uns mitgeteilt.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wider und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Es gelten ausschließlich die Englischen Originalmeldungen.

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