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Sammelklage gegen Sibanye-Stillwater vom Gericht abgewiesen

(PresseBox) (Johannesburg, )
Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) freut sich mitzuteilen, dass ein Bundesgericht in Brooklyn, New York, am 10. November 2020 eine mutmaßliche Wertpapier-Sammelklage auf Schadenersatz wegen angeblich falscher und/oder irreführender Aussagen der Gruppe und des CEO Neal Froneman (die "Beklagten") im Zusammenhang mit Sicherheitsvorfällen im Jahr 2018 mit Vorurteil abgewiesen hat.

Die Sammelklage wurde im Namen aller Personen oder Organisationen eingereicht, die zwischen dem 23. Februar 2017 und dem 31. Oktober 2018 einschließlich ADRs von Sibanye-Stillwater gekauft haben. Die Sammelklage wurde kurz nach dem Auftreten tödlicher Zwischenfälle in den Goldbetrieben der Sibanye-Stillwater SA im ersten Halbjahr 2018 eingereicht. Die Kläger behaupteten, dass angesichts der tödlichen Vorfälle die Aussagen der Beklagten bezüglich der Sicherheit falsch und irreführend seien und gegen die US-Bundeswertpapiergesetze verstießen.

Bei der Abweisung der Sammelklage stellte das Gericht fest, dass die Kläger keine Verletzung der US-Wertpapiergesetze geltend machen konnten, da sie keine materiell falschen oder irreführenden Angaben gemacht hatten. Das Gericht befand auch, dass die Kläger nicht nachgewiesen haben, dass die Beklagten in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder dass ihre angeblichen Verluste durch die fraglichen Aussagen verursacht wurden. Damit wies das Gericht den Antrag der Kläger, eine weitere geänderte Beschwerde einzureichen, mit der Feststellung ab, dass diese zwecklos sei, und wies den Gerichtsschreiber an, ein Urteil zu fällen und den Fall abzuschließen.

Diese Gerichtsverfahren sind damit abgeschlossen, vorbehaltlich aller weiteren Verfahren, die vor dem Prozessgericht erforderlich sind, um ein Urteil zu vollstrecken, und vorbehaltlich aller Berufungen, die eingelegt werden können.

Konzernchef Neal Froneman kommentierte die Entlassung mit den Worten: "Wir sind äußerst zufrieden mit dem Ausgang der Sammelklage. Wir nehmen die Sicherheit unserer Mitarbeiter sehr ernst, und die Gewährleistung eines sicheren und förderlichen Arbeitsumfelds steht im gesamten Konzern im Vordergrund. Das Urteil bestätigt unsere Entscheidung, gegen diese Sammelklage vorzugehen und die Interessen unserer Stakeholder vor falschen und opportunistischen Klagen zu schützen".

Ansprechpartner für Investor Relations:
E-Mail: ir@sibanyestillwater.co

James Wellsted
Leiter der Abteilung Investor Relations
Tel: +27 (0) 83 453 4014
Förderer: J.P. Morgan Equities Südafrika Proprietary Limited
Website: www.sibanyestillwater.com

In Europa:

Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Die Informationen in dieser Ankündigung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich u.a. derer, die sich auf die Finanzlage von Sibanye Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder die "Gruppe"), Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil der Geschäftsleitung und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden oft auch Wörter wie "wird", "Prognose", "Potenzial", "schätzen", "erwarten" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss dargelegten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich unangemessen auf solche Aussagen zu verlassen. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Sibanye-Stillwater erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten; unsere Finanzlage; unsere Schuldenposition und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; die geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in den Vereinigten Staaten, Südafrika, Simbabwe und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen; unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralreserven und Ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzen und andere Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit vergangenen, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, beim Blitz-Projekt eine stabile Produktion zu erreichen; den Erfolg der Geschäftsstrategie von Sibanye-Stillwater; Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises von Gold, Platinmetallen und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit unterirdischem und oberirdischem Gold-, Platinmetall- und Uranabbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen Regierungsbestimmungen, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die sich auf Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum auswirken, einschließlich aller Auslegungen dieser Gesetze, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen wegen Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Wartung; die Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch versierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie deren Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in Führungspositionen zu erreichen; Versagen von Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes; alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe von Sibanye-Stillwater sowie die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten wie des Coronavirus ("COVID-19"). Weitere Einzelheiten zu den potentiellen Risiken und Ungewissheiten, die die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von der Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).

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