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Die neue Freiheit für Softwareanwender

Spezialisten erläutern die aktuelle Rechtsprechung

(PresseBox) (Herzogenrath, )
Die IT Branche hat sich in den letzten 10 Jahren an Regeln gewöhnt, die ein informierter Jurist sicher heute ganz anders beurteilt. In der Veranstaltung "Infotage 2015" berichtet u.a. Professor Hoeren von der Universität Münster und Professor Strittmatter von der Kanzlei VP Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB. Hier treffen IT Leiter und Einkäufer auf Rechtsanwälte, die verschiedene Veränderungen begleitet und sogar zum Teil mit veranlasst haben.

Der freie Handel zählt zu den bedeutendsten Wachstumsmotoren inner- und außerhalb der EU und hilft beim Aufbau und der Sicherung von Arbeitsplätzen und Existenzen. Der Europäische Gerichtshof befasst sich daher jedes Jahr mit vielen Prozessen rund um den freien Handel und spricht seine Urteile. Das Ziel hierbei ist die Gewährleistung eines fairen und freien Handelsgefüges, in dem starke Abhängigkeiten und Zwang keine Rolle spielen. Dies gilt zweifellos für Güter, deren reale Existenz nicht bestreitbar ist. Komplizierter gestaltete sich die Sachlage bislang bei Software, denn hier stritt man sich lange über ihren Wert als Handelsgut.

Software: Produkt oder immaterielles Recht?

Hierzu sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2012 ein wichtiges Urteil aus. Es sollte nicht nur möglich sein, neue Software zu erstehen, sondern diese als Wirtschaftsgut auch in gebrauchter Form zu veräußern. Der Europäische Gerichtshof betrachtet Software nicht als immaterielles Recht, sondern vielmehr als Produkt. Hierdurch sind geschlossene Lizenzverträge einem Kaufvertrag gleichgestellt.

Für Unternehmer und auch Privatleute eine wichtige Aussage, denn nun können nicht mehr benötigte Lizenzen und Software-Anwendungen in Geldwerte umgewandelt werden. Die Infotage 2015 sind die optimale Möglichkeit, auch diesen lukrativen Weg kennenzulernen.

Der Handel mit gebrauchter Software stellt sich seit dem EuGH Urteil für manche Softwarehersteller weniger einfach dar. Über Änderungen und Einschränkungen in beispielsweise ihren AGB ist zu befürchten, dass die Software-Nutzung eingeschränkt wird und der Verkauf nicht benötigter Software behindert wird.

Anwender vermuten beim Softwarelieferanten oft eine gut ausgestattete Rechtsabteilung mit einem deutlichen Wissensvorsprung. Dahinter verbirgt sich manchmal auch nur ein klarer Interessenskonflikt, den auch ein Justiziar beim Anwender auflösen kann. Nicht benötigte Software wurde früher häufig weggeworfen, um einem Konflikt mit dem Hersteller schon von Beginn an aus dem Weg zu gehen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Marktteilnehmer sich vermehrt gegen Knebelverträge und unfaire AGB durchsetzen.

Der Veranstalter susensoftware GmbH ist selber gegen einen großen Softwarehersteller gerichtlich vorgegangen und hatte in 2013 Klage gegen SAP einreicht. Das LG Hamburg hatte daraufhin rechtswidrige Passagen in den SAP AGB verboten. Inzwischen hat wohl auch das OLG Düsseldorf die unlauteren Absichten erkannt und die Reaktivierungsgebühr in den SAP AGB gestrichen.

Anwender juristisch stärken

Für Anwender ist z.B. der Verkauf gebrauchter Software daher eine immer bessere Möglichkeit zu finanzieller Optimierung. Die Alternative des Weiterverkaufs gewinnt an Beliebtheit und ermöglicht es anderen Unternehmen, stille Software zu günstigen Konditionen zu kaufen und anwenden zu können.

In jedem Unternehmen gilt es individuell festzustellen, in welchem Umfang die Nutzung von stiller Software sich tatsächlich anbietet. Auch wenn sehr viel dafür spricht, sollten mögliche Gegenstrategien hierbei unbedingt Beachtung finden, um auf lange Sicht gut aufgestellt zu bleiben. Teilnehmer der Infotage 2015 lernen die Möglichkeiten rund um den Gebrauch von Software kennen und können anschließend eine passende Einschätzung für ihr Unternehmen treffen.

In Unternehmen sind es vor allem IT-Leiter und Einkäufer, die sich mit dem Ein- und Verkauf der Software befassen. Auch für sie haben die aktuellen Gerichtsurteile Auswirkungen, die oft nicht selbsterklärend sind. Dabei kann vom Hersteller keine für ihn nachteilige Aufklärung erwartet werden. Die IT Branche hat sich in den letzten 10 Jahren an Regeln gewöhnt, die ein informierter Jurist vielleicht heute ganz anders beurteilt. IT Leitern und Einkäufern bietet sich die Chance, bei den Infotagen 2015 auf Rechtsanwälte zu treffen, die diese Veränderungen begleitet und zum Teil mit veranlasst haben.

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susensoftware hat sich darauf spezialisiert, sogenannte stille Software zu vermarkten. Darunter fallen gebrauchte Software Produkte und Lizenzen, die werthaltig angeschafft wurden, inzwischen in der Bilanz abgeschrieben sind und nicht mehr aktiv eingesetzt werden; meist von SAP und Microsoft.

Zu den Kunden gehören große international agierende Konzerne aus allen Branchen ebenso wie mittelständische Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Eingebunden in ein Netzwerk von Software-Herstellern für Lizenz-Management und -Analyse, IT-Beratern und Juristen bietet Geschäftsführer Axel Susen seinen Kunden in kaufmännischen, technischen und juristischen Fragen kompetente Hilfe.

www.susensoftware.de

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