"Das Thema IT-Sicherheit wird fast immer nur unter technischen oder organisatorischen Gesichtspunkten diskutiert", so Gernot Huber, Marketing Manager Central Europe bei SurfControl. "Die rechtliche Komponente, die im Schadensfall dramatische Auswirkungen haben kann, wird meistens außen vor gelassen, weil das gesetzliche Regelwerk einfach zu kompliziert ist. Gemeinsam mit den Experten der Rechtsanwaltsgesellschaft Heussen haben wir daher einen allgemein verständlichen rechtlichen Leitfaden rund um die IT-Sicherheit erstellt", erklärt Gernot Huber.
Der 18-seitige rechtliche Leitfaden von SurfControl setzt sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Themen und Fragestellungen auseinander:
- Welche Risiken bestehen, wenn rechtliche Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit nicht erfüllt werden?
- Top Ten der rechtlichen Konsequenzen
1. Schadensersatz
2. Bußgeld
3. Haftstrafe oder Geldstrafe
4. Folgen im Bereich Gewerberecht/Wettbewerbsrecht
5. Reputationsverlust
6. Überprüfung durch Aufsichtsbehörden
7. Beweisprobleme
8. Keine oder nur teilweise Haftung durch Versicherungen
9. Urheberrechtsverstöße
10. Verstöße gegen den Jugendschutz
- Wer zeichnet für die IT-Sicherheit in einem Unternehmen verantwortlich?
- Haften IT-Sicherheitsverantwortliche in den Unternehmen persönlich oder auch stellvertretend für IT-spezifische Straftaten?
- Haften die verantwortlichen Personen auch mit ihrem Privatvermögen?
- Welche sonstigen Sanktionen drohen den IT-Verantwortlichen?
- Welche Instanzen kontrollieren die Einhaltung der rechtlichen Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit?
- Welche rechtlichen Regelungen existieren zur Gewährleistung der IT-Sicherheit?
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Datenschutzrecht
- Europäische Vorschriften für die Ausgestaltung der IT-Sicherheit
- Vertragliche Regelungen
- Risikofrüherkennungssystem nach KonTraG
- Rating nach Basel II
- Welche technischen Möglichkeiten gibt es zur Gewährleistung der IT-Sicherheits-Pflichten und -Auflagen?
- Welche betrieblichen/organisatorischen Maßnahmen gibt es zur Gewährleistung der IT-Sicherheits-Pflichten?
Autoren des Leitfadens
Der Leitfaden "Rechtliche Pflichten im Bereich IT-Sicherheit" wurde im Auftrag von SurfControl von RA Robert Niedermeier und RA Dr. Markus Junker von der Rechtsanwaltsgesellschaft Heussen erstellt, die seit Jahren für PricewaterhouseCoopers tätig ist. Der Autor Robert Niedermeier ist Mitglied der Arbeitsgruppe Information Communication Technology (ICT) bei der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft und überwiegend mit Fragen der Bereiche Recht, Technik und Organisation bei Datenschutz und IT Security befasst. Mit seinem internationalen Team projektiert er für Banken, Versicherungen und internationale Unternehmen den globalen Roll-out homogener Datenschutz- und IT-Sicherheitsstrukturen in den Konzernen und entwickelt neue Modelle (homogene Datenschutzzelle, Custodian Concept) für rechtskonforme Datennutzung. Als Dozent für Datenschutz im Studiengang Electronic Marketing an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing beschäftigt er sich mit datenschutzrechtlichen Anforderungen an Werbung via Internet und Datawarehousing. In seiner Eigenschaft als Vorstand des European Institute for Computer Anti-Virus Research (www.eicar.org) diskutiert er mit der IT Security-Branche regelmäßig aktuelle Fragen zu Haftung und Exponierung von IT-Sicherheitsverantwortlichen.
Der Leitfaden "Rechtliche Pflichten im Bereich IT-Sicherheit" kann auf der Website von SurfControl unter www.surfcontrol.com/go/recht abgerufen werden.
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