Beide Bürgermeister betonten, dass der direkte Kontakt zu den Mitarbeitern der Syna, der Süwag-Netztochter, vor Ort ausschlagend für eine positive Entscheidung war. „Uns es wichtig, dass die Einwohner unserer Ortsgemeinde bei einem Problem in der Straßenbeleuchtung jederzeit den verantwortlichen Betreiber anrufen können und hier dann auch schnell gehandelt wird“ so Ortsbürgermeister Achim Hoffmann. Ortsbürgermeister Martin Fischbach ergänzt: „Wir wollen einen Partner auf Augenhöhe an unserer Seite, der gemeinsam mit uns die zukünftigen Herausforderungen angeht und gleichzeitig transparent sowie offen mit uns als Vertreter der Gemeinde agiert.“
Für die Sicherstellung der Versorgung unterhält die Syna im Netzgebiet Rhein-Wied (Landkreis Neuwied, Teile des Landkreis Mayen-Koblenz sowie Altenkirchen) neben dem Standort in Bonefeld zwei weitere Standorte in Bad Hönningen und in Urbach.
„Wir freuen uns, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre dazu geführt hat, dass wir ebenfalls das Vertrauen der Ortsgemeinden im Bereich der Straßenbeleuchtung gewinnen konnten. Viele unserer Kollegen stammen aus der Region. Neben ihrem Know-how bringen sie also zusätzlich ihre enge Verbundenheit für die Region mit“, so Christian Weber, Süwag-Kommunalmanager Rhein-Wied.
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Zusatzinformation:
Die Syna als Netztochter der Süwag ist ab dem 1. April 2022 für das Straßenbeleuchtungsnetz in den beiden Ortsgemeinden Döttesfeld und Linkenbach zuständig. Die Bürger beider Ortsgemeinden können an sofort Störungen in der Straßenbeleuchtung über verschiedene Wege direkt der Syna melden. Die Netzleitstelle der Syna ist rund um die Uhr besetzt. Störungen können über das Straßenbeleuchtungsportal auf der Internetseite www.syna.de oder über die kostenfreie Rufnummer 0800 / 79 62 787 jederzeit gemeldet werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine Störung mit Hilfe der Süwag-App und ggf. eingeschalteter Standorterkennung, direkt von der gestörten Leuchtstelle aus zu melden.
Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen sind im Text nur männliche Formen gewählt. Die verwendeten Begriffe gelten jedoch ausdrücklich für alle Geschlechter.