Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1131389

stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.stiftung-ear.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Boecker +49 911 7666550

International E-Waste-Day 2022: im Fokus stehen alte Elektro-Kleingeräte

Am 14. Oktober ist International E-Waste-Day (Tag des Elektroschrotts). Das Ziel des Aktionstages: eine Sensibilisierung für den korrekten Umgang mit Elektroschrott.

(PresseBox) (Nürnberg, )
Ob Laptop, Smartwatch oder elektrische Zahnbürste - immer mehr Elektrogeräte begleiten uns im Alltag. Doch selbst die beständigste Waschmaschine oder das mehrfach reparierte Smartphone sind irgendwann am Ende ihrer Lebensdauer angekommen. Die Menge an E-Schrott wächst im Rekordtempo und der richtigen Entsorgung kommt eine immer höhere Bedeutung zu. Leider werden global gesehen nur ca. 17 % an Elektro-Altgeräten richtig erfasst und recycelt – es besteht also dringend Aufklärungsbedarf. 2018 wurde vom WEEE Forum der Aktionstag International E-Waste-Day ins Leben gerufen. In diesem Jahr liegt der Fokus auf den Elektro-Kleingeräten. So lautet das Motto „Recycle it all, no matter how small!“ (zu deutsch: „Recyceln Sie alles, egal wie klein!“).

Fehlwürfe und Horten bei Elektro-Kleingeräten besonders verbreitet

Die richtige Entsorgung von Elektro-Kleingeräten stellt Viele vor eine große Herausforderung. Einerseits ist der schnelle Wurf von beispielsweise alten Kabeln, der alten Fernbedienung oder auch der (Einweg)-E-Zigarette in den Hausmüll zu leicht und verlockend, aber schlicht falsch. Laut einer aktuellen Studie reichen allein die in Großbritannien pro Jahr weggeworfenen Einweg-E-Zigaretten aus, um 1.200 Batterien für Elektrofahrzeuge herzustellen. Anderseits können sich viele Menschen nur schwer von ihren ausgedienten Geräten trennen und horten diese in Schubladen oder Kellern. So lagern schätzungsweise allein über 200 Millionen alte Handys in deutschen Haushalten. Dadurch gehen viele Geräte der Kreislaufwirtschaft verloren, da die verbauten Rohstoffe, wie Seltene Erden oder Lithium, nicht wiedergewonnen werden können. Dies führt im nächsten Schritt dazu, dass diese Rohstoffe weiterhin in großen Mengen, teils unter widrigsten Umständen, abgebaut und exportiert werden müssen. Vorstand Alexander Goldberg (stiftung ear) sieht daher dringend Handlungsbedarf: „Die Bevölkerung für das Thema der korrekten E-Schrott-Entsorgung weiter zu sensibilisieren und etwas gegen das Horten und die Fehlwürfe zu unternehmen, ist elementar für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.“

Lass los – auch wenn es wehtut. Entsorge deinen E-Schrott jetzt!

Seit Herbst 2019 informiert die stiftung ear die Menschen über den korrekten Umgang mit Elektro-Altgeräten. Es wurde die Aufklärungskampagne Plan E ins Leben gerufen, welche bundesweit die Menschen erreicht und dafür sorgen soll, die ordnungsgemäße Entsorgung von E-Schrott deutlich zu erhöhen, klimapositives Verhalten anzustoßen und die Sammelquote langfristig zu verbessern. Seit letztem Jahr spricht sich die Kampagne mit dem Claim „Lass los – auch wenn es wehtut“ ebenfalls gegen das Horten von Elektro-Altgeräten aus. „Wenn die Geräte nicht mehr benötigt, nicht mehr repariert oder weiterverschenkt werden können, sind sie E-Schrott und müssen korrekt entsorgt werden. Ob auf dem Wertstoffhof oder im Handel – es gibt viele Rückgabemöglichkeiten“ erklärt Generalbevollmächtigte Dr. Andrea Menz (stiftung ear) die Message der Kampagne. Es gilt sich also von den defekten Altgeräten zu trennen und loszulassen – denn eigentlich ist jeden Tag E-Waste-Day.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.