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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.stiftung-ear.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Boecker 0911-76665 50

Earth Day 2023 – global denken, lokal handeln

(PresseBox) (Nürnberg, )
Am 22. April 2023 ist Earth Day. Ein weltweiter Aktionstag, der ursprünglich als spontane Studierendenbewegung in den USA entstanden ist und heute in über 150 Ländern der Erde stattfindet. Der Earth Day macht jedes Jahr auf die Bedeutung von Nachhaltigkeit und den schonenden Umgang mit Ressourcen aufmerksam. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die korrekte Entsorgung und der richtige Umgang mit Elektroschrott.

Nachhaltiger Umgang mit Elektro-Altgeräten

Altgeräte wie Handys, Laptops, Fernseher und andere elektronische Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch gefährliche Stoffe wie Schwermetalle und giftige Chemikalien. Eine unsachgemäße Entsorgung kann zu Umweltverschmutzung, Ressourcenverschwendung und Gesundheitsrisiken führen.

Im Rahmen des Earth Days wird daher auch auf die Wichtigkeit einer korrekten Entsorgung von Elektro-Altgeräten hingewiesen. Daher ist es ist von großer Bedeutung, dass diese Geräte nicht im normalen Hausmüll landen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Elektro-Altgeräte richtig zu entsorgen. Natürlich nehmen die lokalen Wertstoff- und Recyclinghöfe den E-Schrott kostenfrei an. Oftmals können die Altgeräte auch gemeinsam mit dem Sperrmüll abgeholt werden. Außerdem ist der Handel zur Rücknahme verpflichtet. Wer mehr über die richtige Entsorgung erfahren möchte oder nach dem nächstgelegenen Ort zur Rückgabe von E-Schrott sucht, wird auf www.e-schrott-entsorgen.org fündig.  

Der Earth Day 2023 ist eine Gelegenheit, das Bewusstsein für die richtige Entsorgung und den nachhaltigen Umgang mit Elektro-Altgeräten zu schärfen. Es ist wichtig, dass jeder oder jede Einzelne Verantwortung übernimmt und seinen Teil zum Umweltschutz beiträgt, indem Elektro-Altgeräte korrekt entsorgt und Ressourcen sinnvoll genutzt werden.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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