"Wenn eine Steuerprüfung ansteht, werden bestimmte Daten einer festgelegten Periode angefordert. Für Unternehmen ist es wichtig, dem Prüfer nur die Daten zu übergeben, die er für seinen Prüfungsschritt benötigt, da die Finanzbehörde das Verwertungsrecht für alle ihr überlassenen Daten und Angaben besitzt", erklärt Bernhard Becker, Geschäftsführer der Pyxis Consulting Group. Im zweiten Schritt erfolgt die Validierung der übergebenen Daten. Dabei stellt die Finanzabteilung sicher, eventuell vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unterstützt, dass die Inhalte stimmen und alle individuell benötigten Angaben erfasst wurden. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Auswahl weiterer Tabellen und Daten, um diese zu ergänzen oder einzuschränken. Hierbei wird das System den betriebsspezifischen Gegebenheiten angepasst. So können bei jedem Anwender unterschiedliches Customizing, Erweiterungen und Modifikationen der steuerrelevanten Applikationen und Tabellen einer Standard-Software berücksichtigt werden. Der Vorteil dieses Vorgehens ist, dass Unternehmen rechtzeitig erkennen, ob sie eine vereinfachte Prüfung beantragen können und wie sie die Verfahrensdokumentation erweitern sollen.
Seit dem 1. Januar 2002 müssen alle Steuerpflichtigen ihre originär digitalen, steuerlich relevanten Unterlagen in strukturierter Form für die Steuerprüfung elektronisch vorhalten. Das heißt für Unternehmen, dass sie verpflichtet sind, alle Dateien, die in einem kaufmännischen System entstanden sind, der Finanzbehörde auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (z.B. CD, DVD, usw.) bereitzustellen. Diese Gesetzesnovelle stellt einerseits besondere Anforderungen an Betriebe, andererseits entstehen dadurch auch Vorteile. Positiv ist, dass es keine Zertifikate für vorhandene ERP-Systeme gibt. Demnach können Firmen auch künftig die Anwendungen nutzen, die bereits im Einsatz sind. Weiterhin ist das Format für die Daten festgelegt und nicht mehr geändert worden. Anforderungen an die Steuerpflichtigen ergeben sich daraus, dass die Dokumente revisionssicher vorliegen müssen und dass es kein Verwertungsverbot für versehentlich überlassene Informationen gibt. Genau an diesem Punkt setzt das Angebot der Pyxis Consulting Group an.