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Stadtwerke München übernehmen die Gesellschaft Energieversorgung Ottobrunn GmbH von den Stadtwerken Schwäbisch Hall

(PresseBox) (Schwäbisch Hall, )
Die Stadtwerke München (SWM) und die Stadtwerke Schwäbisch Hall einigen sich nach einem Vorlauf von knapp einem Jahr auf einen Gesellschafterwechsel bei der Energieversorgung Ottobrunn GmbH (EVO).

Bisher gehörte der Versorger vor den Toren Münchens zu 100 Prozent den Stadtwerken Schwäbisch Hall (SWH). Diese haben die EVO 2006 gegründet und zu einem Versorgungsunternehmen in der Gemeinde Ottobrunn mit den Sparten Strom, Erdgas und Fernwärme ausgebaut. Das Stromnetz in Ottobrunn hat die EVO im Jahr ihrer Gründung übernommen, der Netzbetrieb wird von Mitarbeitern der EVO sichergestellt. Im Bereich der Wärmeversorgung arbeitet die EVO bereits seit einiger Zeit mit der SWM zusammen. So kamen über den weiteren Ausbau der Wärmeversorgung im Umland von München auch die Gespräche zwischen SWM und SWH zustande, in deren Verlauf schnell klar wurde, dass die verschiedenen Projekte der SWM zur Steigerung des regenerativen Anteils in der Wärmeversorgung der Stadt München bedingt durch die Lage der EVO eine nähere Zusammenarbeit sinnvoll macht. Nach vielen Gesprächen einigten sich beide Parteien darauf, durch einen Gesellschafterwechsel die idealen Voraussetzungen zu schaffen, um für die Region insgesamt einen möglichst effizienten und ressourcenschonenden Ausbau zu erreichen.

Für die Gemeinde Ottobrunn hat der Anteilserwerb durch die SWM keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Vertragspartner der Gemeinde (Stromkonzessionsvertrag, Gestattungsvertrag Fernwärme) bleibt die EVO. Trotzdem setzt der Gesellschafterübergang neue Impulse für die Region und den weiteren Ausbau der Energieversorgung. Diese Entwicklung wird auch von der Gemeinde Ottobrunn unterstützt, die dem Gesellschafterwechsel zugestimmt hat. Sowohl für SWM als auch für SWH war ein wesentlicher Aspekt des Gesellschafterübergangs eine sichere Perspektive für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EVO, die durch eine Garantie zum Arbeitsplatzerhalt umgesetzt wurde.
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