Insbesondere begrüßt der Verband in seiner Stellungnahme die Möglichkeit, innovative Medizintechnik-Verfahren durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen vergüten zu lassen. "Allerdings sehen wir jede zusätzliche Hürde neben der ohnehin schon stattfindenden CE-Kennzeichnung im Rahmen der Zulassung kritisch", so Weiler. Gerade mit Blick auf internationale Wettbewerbsfähigkeit dürfe der Marktzugang in Deutschland nicht schwieriger werden als in den anderen EU-Staaten: "Die Patientensicherheit wird durch das CE-Kennzeichen bereits umfassend abgedeckt."
Auch seien eigene Nutzenbewertungsverfahren für Medizinprodukte zu entwickeln und nicht etwa das gleiche Verfahren wie für Arzneimittel anzuwenden. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine möglichst kurze Zeitdauer des Nutzenbewertungsverfahrens aus, um die Medizintechnik-Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen das jeweilige Studiendesign festlegt, sieht der Verband kritisch. SPECTARIS begrüßt aber, dass die Hersteller das Recht erhalten sollen, selbst eine Erprobung beantragen zu können.
Bei der Finanzierung der Nutzenbewertungsverfahren warnt der Verband jedoch davor, die Kosten auf die Unternehmen abzuwälzen. "Eine Beteiligung der Hersteller würde unweigerlich das Medizinprodukt verteuern", unterstrich Tobias Weiler.
Bei der Hilfsmittelversorgung macht sich SPECTARIS für einheitliche Versorgungs- und Leistungsstandards stark. Die Regelungen im Gesetzentwurf gingen jedoch nicht weit genug. Der Verband spricht sich für eine Definition bundesweit einheitlicher, verbindlicher Versorgungs- und Leistungsstandards aus. "Festgeschrieben würde das medizinische Notwendige. Diese Standards dürfen nicht unterschritten werden", erläuterte Weiler.
Diese bundesweit einheitlichen und verbindlichen Qualitäts- und Leistungsstandards sollten gemeinschaftlich von dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer, Hersteller und Patientenvertretungen erarbeitet werden. Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, ein System zu etablieren, das eine kontinuierliche Einhaltung dieser Qualitäts- und Leistungsstandards gewährleistet.