So wertet der Verband das Beitrittsrecht zu Verträgen als ausreichend, um sich der Ausschreibungspflicht zu entziehen. Schließlich könnten die ausgehandelten Verträge europaweit bekannt gemacht werden, womit kein europäisches Unternehmen benachteiligt würde, da ihm die Möglichkeit zum Beitritt offen stünde.
Wo jedoch Ausschreibungen stattfinden, sollten hohe Qualitätsstandards definiert und auch durch die Krankenkassen nachhaltig kontrolliert werden. Dabei müsse den Krankenkassen klar sein: "Qualität und Billig lässt sich nicht miteinander vereinbaren", so Jan Wolter, Leiter Medizinische Hilfsmittel bei SPECTARIS. Der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) habe entsprechende Qualitätsstandards entworfen, die auch bereits Eingang in einzelne Verträge - wie zuletzt bei der DAK - gefunden hätten.
Dass Ausschreibungen als Preisfindungs- und Vertragsanbahnungsinstrument nicht geeignet sind, zeige die Zurückhaltung der Krankenkassen: "Unter die Überschrift «Pleiten, Pech und Pannen» kann man das Fazit der bisherigen Ausschreibungen setzen. Auch die Kostenträger haben mittlerweile erkannt, dass Vertragsverhandlungen das geeignetere Instrument sind, um eine qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung sicherzustellen."
Mittelfristig sieht SPECTARIS eine Umgestaltung der Hilfsmittelfinanzierung als notwendig an. Die Wahlfreit der Versicherten sowie die Aufrechterhaltung einer hohen Versorgungsqualität stehen für den Verband an erster Stelle. Der Weg dorthin führe über eine Weiterentwicklung der Festbeträge zu Regelpreisen und ihre Ausweitung auf weitere Produktgruppen. "Das EuGH-Urteil führt deutlich vor Augen, dass die Hilfsmittelfinanzierung in Deutschland auf eine neue Basis gestellt werden muss. Unser jetziges System wird den Anforderung des demographischen Wandels nur noch bedingt gerecht", so Wolter.