Das seit dem 1. April 2007 in Kraft getretene Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-WSG) sorgt für Verunsicherung bei Krankenkassen und Herstellern von Medizinprodukten, da die generelle Anforderung, Leistungen auszuschreiben, Ausnahmen vorsieht, die im Detail ungeklärt sind. In einem anwaltlichen Gutachten hat die Kanzlei Gleiss Lutz diese Details analysiert und versucht, in offenen Fragen den Unternehmen und Krankenkassen Orientierung zu geben. Eine Kurzfassung des Gutachtens wurde vom Medizintechnik-Branchenverband SPECTARIS jetzt auf seinen Internetseiten unter http://www.spectaris.de/... zur Verfügung gestellt.
In dem Rechtsgutachten werden konkrete Versorgungsbeispiele analysiert und Kriterien zur Auslegung der gesetzlichen Regelung über die Ausschreibungspflicht und insbesondere zu den gesetzlichen Ausnahmen formuliert. Für Ausschreibungen nicht geeignet sind demnach beispielsweise Elektrorollstühle für Schwerstbehinderte sowie Prothesen und bestimmte Orthesen. Der Dienstleistungsanteil des Hilfsmittels falle durch die erforderliche Anpassung und Beratung hier besonders hoch aus, weshalb die Durchführung von Ausschreibungen in der Regel im Sinne des Gesetzes unzweckmäßig sei. Prothesen und aufwendige Orthesen seien zudem individuell auf den einzelnen Versicherten zugeschnitten und könnten auch nur bei diesem eingesetzt werden. Solche Hilfsmittel sind laut des Gutachtens den gesetzlichen Vorgaben zufolge in der Regel ebenso ungeeignet für die Durchführung einer Ausschreibung wie Produkte, bei denen die Dienstleistung ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Leistungserbringer und Versichertem erfordert.
"Hilfsmittel die auf den Patienten individuell angepasst werden müssen und mit einer hohen Beratungsleistung einhergehen, können nicht pauschal abgerechnet werden. Ausschreibungen in diesem Bereich sind deswegen unsinnig und fördern zudem die Monopolstellung großer Unternehmen", kommentiert Jan Wolter, Leiter des Bereichs Medizinische Hilfsmittel des Branchenverbandes SPECTARIS, die Ergebnisse des Gutachtens.
Das GKV-WSG soll die Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen von medizinischen Produkten erweitern sowie die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten vergrößern. "De facto wird der Versicherte jedoch entrechtet. Der Ausschreibungsgewinner ist der alleinige Versorgungsberechtigte, nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Versicherte einen anderen Leistungserbringer wählen. Der Patient stand bei dieser Gesundheitsreform sicherlich nicht im Focus", so Wolter.
Der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. (SPECTARIS) vertritt Unternehmen aus den Branchen Consumer Optics (u. a. Brillenfassungen, Brillengläser, Kontaktlinsen, Ferngläser), Photonik und Präzisionstechnik (Laser, Optische Komponenten, Analyse-, Bio- und Labortechnik, Messtechnik, Phototechnik) sowie Medizintechnik. Die bei SPECTARIS organisierten Branchen erzielen einen Gesamtjahresumsatz von rund 43,5 Mrd. EUR und beschäftigen mehr als eine Viertel Million Menschen. Seine rund 400 überwiegend mittelständischen Mitgliedsunternehmen unterstützt SPECTARIS sowohl durch aktives Branchenmarketing im In- und Ausland und durch die Vertretung der Brancheninteressen gegenüber der Politik, als auch durch diverse Serviceangebote wie Seminare und die Zulieferung von Branchendaten. SPECTARIS ist Mitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
Das Gutachten ist ebenfalls im Pressebereich der SPECTARIS-Internetseite unter http://www.spectaris.de/... zu finden.