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Wärmewende per Kabinettsbeschluss

(PresseBox) (Braunschweig, )
Energiesparen in Form von Wärme ist das Gebot. Das gilt im Neubau sowie für den Gebäudebestand. Am 16. Oktober wurde von der Bundesregierung die aktualisierte Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Ein wesentlicher Part sind die Regelungen zur Heizungsmodernisierung. Hauseigentümer müssen Heizungen bis 2015 austauschen, wenn sie vor 1985 installiert wurden. Bisher galt das Jahr 1978.

"Die Grundidee ist ausgesprochen positiv, doch durch die Ausnahmen wird die Verordnung zu weich gewaschen", kommentiert Geschäftsführer Helmut Jäger von Solvis, Hersteller für Solarheizsysteme, die Novellierung. "Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sein und verbrauchen mehr Energie als nötig. Das betrifft etwa 30 Prozent aller Heizkessel in Deutschland." Jäger ist als langjähriges Vorstandmitglied im Bundesverband Solarwirtschaft mit dem Thema vertraut.

Wärme - der schlafende Riese

Der Wärmebereich ist der schlafende Riese der Energiewende - völlig vergessen durch die Debatten um die Solarstromvergütung. Dabei ließe sich gerade hier die Energiewende effizient umsetzen. Der Wärmebedarf macht im privaten Haushalt fast 90 Prozent aus. Der Preis für Heizöl ist in den letzten zehn Jahren von durchschnittlich 38 Cent auf heute 86 Cent pro Liter gestiegen, ein Unterschied von etwa 125 Prozent. Mit einer modernen Solarheizung und bis zu 50 Prozent Energieeinsparung lässt sich gegensteuern. Auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern können aktiv werden, da durch die Einsparung die Warmmiete konstant bleiben kann. Die Bundesregierung hatte 2012 die Förderung für Solarwärme und Heizungstausch extra erhöht. Doch kaum jemand nahm davon Notiz. Dabei bedeutet Abwarten und Nichtstun für jeden Eigenheimbesitzer die größte Energie- und Kostenschleuder. Die Förderung gilt immer noch: Wer zum Beispiel komplett auf erneuerbare Energien setzt - mit Sonne und Holzpellets - bekommt 4.900 Euro Zuschuss. Weitere Infos unter www.solvis.de

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