„Wenn ein Kunde wegen des Scannens eines Barcodes, mit dem dann per App der Preisvergleich im Internet abgerufen werden kann, festgehalten und zur Löschung des ‚Fotos’ genötigt wird, dann ist das rechtswidrig. Ladenbesitzer haben nicht das Recht, unbescholtene Kunden aus dem Laden zu werfen oder gar ärgere Maßnahmen einzuleiten, nur weil dieser ein Produkt scannt um damit – später oder sofort – den Preis zu vergleichen“, so Lars Bauer, CEO von billiger.de.
Jeder Verbraucher hat das Recht – auch direkt vor Ort in einem Geschäft – den Preis eines Produktes zu prüfen, um sich dann für den günstigsten Anbieter zu entscheiden. Natürlich dürfen sie dazu alle verfügbaren Informationen nutzen. Darunter fällt nicht nur der Produktname, auch der EAN-Code, der ein Produkt eindeutig identifiziert, kann dafür herangezogen werden. Da kein grundsätzliches Fotografier- oder Scan-Verbot im stationären Handel existiert, dürfen Preisbewusste mit ihrem Handy Barcodes scannen und diesen dann bei der Online-Recherche verwenden. Der Ladenbesitzer darf dies nicht verbieten – lediglich das Fotografieren in seinem Geschäft kann er mit ausdrücklichen Verboten untersagen.
Er ist also nicht berechtigt, Kunden festzuhalten, ihr Handy zu beschlagnahmen, Fotos löschen zu lassen, den Personalausweis zu verlangen, zu kopieren, oder die Taschen des Kunden zu durchsuchen. Mehr Informationen und Verhaltenstipps bietet billiger.de unter
www.billiger.de/....