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Software ESCROW International GmbH - S.E.I. ARTQUADRAT - Emil Nolde Str. 7 53113 Bonn, Deutschland https://www.software-escrow-international.de
Ansprechpartner:in Frau Ingrid Neumann +49 228 2673161
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Software ESCROW International GmbH - S.E.I.

Software ESCROW, eine unternehmerische und gesellschaftliche Notwendigkeit!

(PresseBox) (Bonn, )
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit wollen es sich größere Firmen nicht mehr leisten, ihre Investitionen in hochwertige Software ohne einen Software- ESCROW- Vertrag abzusichern. Das ergab eine Umfrage bei Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen. - Die Anwender äußerten sich hoch zufrieden über das Software-ESCROW-Verfahren, die professionelle Source Code Hinterlegung.

Was genau bedeutet das Software-ESCROW-Verfahren?

In diesem Verfahren wird der Quellcode einer Software, also das wertvolle Originalprogramm, zusammen mit den Dokumentationen, bei einem neutralen unabhängigen Software ESCROW Treuhänder hinterlegt. Diese Dienstleistung wird von der Software ESCROW International GmbH (S.E.I.), Bonn, Bundeskanzlerplatz 2-10, Deutschland, national und international angeboten, realisiert und zertifiziert.

Durch die Hinterlegung der Software auf der Basis eines Vertrags zwischen dem Anwender, dem Softwarehaus und S.E.I. schützt der Anwender seine Investitionen in Software und stellt sicher, dass er seine Software gesteuerten Unternehmensprozesse jederzeit weiterführen kann. Die Software wird nicht nur in zugangsgesicherten, videoüberwachten, klima- und abstrahlungssicheren Tresoren nationaler oder internationaler Großbanken hinter-legt, sondern nach dem Empfang und bei jeder neuen Entwicklungsstufe von S.E.I. geprüft, ob sie lesbar und vollständig ist, mit nachfolgender Virenprüfung, Dekompressions- und Entschlüsselungstest, so wie es im Software- ESCROW- Vertrag vereinbart wird.

Risiken einer Hinterlegung mit dem Notar, Rechtsanwalt oder anderen juristischen Institution

Die teilweise noch immer angewandten Source Code Hinterlegung bei einem Notar oder Rechtsanwalt oder anderen juristischen Institution ist oft eine sehr unzulängliche Methode, denn Notare und Rechtsanwälte sind mangels technischer Möglichkeiten in den allermeisten Fällen nicht in der Lage, festzustellen, was auf den üblicherweise hinterlegten CD‘s, DVD’s, USB-Sticks oder USB-Disks oder auf einem FTP Server tatsächlich gespeichert ist und bieten auch keinen jährlichen Nachfolgeservice an, um das Hinterlegungsdepot zu aktualisieren. Sie dürfen auch nach der Notarordnung der Bundesnotarkammer und der Internationalen Notarkammern nur entgegennehmen und aufbewahren, was sie auch sichten und bestätigen können.

Selbst IT-Juristen warnen ihre Rechtsanwalts- & Notar Kollegen aus Haftungsgründen vor Source Code Hinterlegungen.

Gegenüber der Hinterlegung bei einem Notar, Rechtsanwalt oder anderen juristischen Institution hat das Software-ESCROW-Verfahren den Vorteil, dass der Anwender auch im Konkursfall geschützt ist. Denn nach deutschem Recht sind Quellcodes Teil der Konkursmasse und stehen dem Anwender dann nicht mehr kostenlos zur Verfügung.

Die rechtliche Konstruktion des Software-ESCROW-Vertrags verhindert einen Zugriff des Konkursverwalters und sichert die Investition des Anwenders, denn S.E.I. ist vertraglich verpflichtet, im Falle eines Konkurses des Softwarehauses oder aus anderen vereinbarten Gründen, den Source Code zum Zwecke der Weiterführung der Software gesteuerten Unternehmensprozesse an den Anwender auszuliefern, was sich in der Praxis über mehr als 20 Jahre in mehreren Auslieferungsfällen als tragfähig erwiesen hat.

Alle befragten Unternehmen lehnten aus den genannten Gründen die Hinterlegung der Quellcodes beim Notar oder Rechtsanwalt oder bei einer anderen juristischen Institution ab und begrüßten es, dass vor allem IT-Anwender zunehmend das Software- ESCROW-Verfahren seit mehreren Jahren in Mitteleuropa und darüber hinaus anwenden – allerdings mit einiger Verspätung gegenüber den USA oder dem UK, wo dieses Verfahren bereits seit über dreißig Jahren bekannt ist und fast immer Teil eines Softwarelizenz- oder Kaufvertrages ist.

Zukünftige Entwicklungen

Die zukünftige Entwicklung der ESCROW-Dienstleistung wird von den befragten Unternehmen durchweg positiv beurteilt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: weil die Abhängigkeit der Firmen von Software immer größer wird, weil immer mehr Firmen am Software-Markt partizipieren, weil es sich kein Kunde mehr leisten kann, seine hochwertigen Investitionen in Software nicht abzusichern, weil die Märkte weltweit immer vernetzter werden, weil man die Unternehmen, bei denen man kauft, immer weniger genau kennt und weil leistungsstarke Softwareprodukte in hoher Stückzahl verkauft und eingesetzt werden.

Zur Perspektive des Software-ESCROW-Verfahrens meint Jürgen Neumann von der S.E.I. Geschäftsleitung: ”Das Software-ESCROW-Verfahren wird inzwischen von vielen Experten als eine unternehmerische und gesellschaftliche Notwendigkeit angesehen. Der erste richtige Schritt, um Investitionen in Software abzusichern, ist die Hinterlegung bei einer neutralen Institution, die unter bestimmten, vertraglich vereinbarten Bedingungen den Source Code an den Anwender ausliefern muss, damit dieser seine softwaregesteuerten kritischen Unternehmensprozesse jederzeit weiterführen kann unabhängig von der geschäftlichen Entwicklung eines Software Herstellers. Zur Source Code Hinterlegung gehört nach unserer Auffassung zwingend eine Überprüfung der Lesbarkeit und Vollständigkeit der vereinbarten Inhalte der hinterlegten Programmträger und ein zuverlässiger jährlicher Nachfolgeservice, der dafür sorgt, dass immer die neueste Entwicklungsstufe hinterlegt ist und das Software ESCROW Depot immer auf dem neuesten Stand ist. Weitergehende Überprüfungen bis hin zum Wiederherstellungslauf und Erstellung einer RUNTIME, so wie sie bei Kunden installiert ist werden aus Sicherheitsgründen immer mehr gefragt.“

Es könnten auch andere Technologie Produkte als nur Source Codes aus dem IT-Bereich durch ein Software-ESCROW- Verfahren abgesichert werden, grundsätzlich überall dort, wo ein Lizenznehmer vom Knowhow seines Lizenzgebers abhängig ist. Fällt dieses aus, kann der Lizenznehmer durch eine vereinbarte Hinterlegung und Auslieferung dieses Knowhows seine jeweiligen Unternehmensprozesse weiterführen.”

Expertenmeinungen:

“IBM Deutschland empfiehlt seit vielen Jahren das Software ESCROW Verfahren anzuwenden und begrüßt es sehr, dass es dieses Verfahren inzwischen seit mehreren Jahren in Europa gibt.”

Lehrbeauftragte für IT-Vertragsrecht der Universität Karlsruhe äußerten sich bereits in der Vergangenheit wie folgt zu diesem Thema:
“Software Hinterlegung schützen hohe Investitionen, sichern die Betriebsbereitschaft, schützen das Urheber-
recht und helfen damit große Risiken zu vermeiden.“

Die Anwendung des Software- ESCROW-Verfahrens durch Software Hersteller und IT-Großanwender wird darum immer mehr zu einer gesellschaftlichen Notwendigkeit.

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