Aus dem neuen Gesetzestext folgt, dass der Ersteller fortgeschrittener elektronischer Signaturen ihm nicht-zugeordnete kryptographische Schlüssel verwenden kann. Seine Identifizierung erfordert kein Zertifikat und die Art und Weise der Identifizierung ist freigestellt. Eigenhändige Unterschriften können somit als legale Merkmale der Identifizierung für fortgeschrittene Signaturen eingesetzt werden.
Grundsätzlich können solche Verfahren bei allen formfreien Vereinbarungen verwendet werden. Darunter fallen alle Verträge, für die es keine gesetzliche oder rechtliche Vorschrift zur Anwendung der Schriftform gemäß BGB §126 gibt. Nur im Falle der vorgeschriebenen Schriftform ist der Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen gemäß BGB §126a (Elektronische Form) erforderlich. Formfreie Vereinbarungen sind z.B. Bestellungen, Mietverträge, Kontoeröffnungsanträge, Kaufverträge, usw.. Aber auch Empfangsbescheinigungen, Dokumentationen, ja selbst die meisten Bürgeranträge unterliegen keiner Schriftformerfordernis. Für solche Bereiche können also fortgeschrittene Signaturen eingesetzt werden. So erfordern beispielsweise im Rahmen des Projekt "BundOnline 2005" von den rund 450 internetfähige Dienstleistungen der Bundesverwaltung nur etwa zehn Prozent eine qualifizierte elektronische Signatur.
Entscheidend für formfreie Vereinbarungen ist die Beweiskraft elektronischer Dokumente. Mit eigenhändigen Unterschriften und der Kombination mit kryptographischen Schlüsseln lassen sich folglich bei vielen elektronischen Prozessen ohne jegliche Vorregistrierung der Signaturersteller fortgeschrittene Signaturen mit hohem Beweiswert erstellen.
Wer Unterschriftsdaten digitalisiert, möchte nach Möglichkeit diese Daten für einen Vergleich heranziehen können. Dieser Vergleich ist wiederum nur so gut, wie die Daten, mit denen er durchgeführt wird. Für "Best Practice" bei der Unterschriftenerfassung gibt es eine Reihe von qualitativen Kriterien:
Die aufgenommene Unterschrift soll auch nach ihren statischen Bildmerkmalen überprüfbar sein. Daher sollte die Ortsauflösung der Qualität einer digitalisierten Unterschrift von Papier entsprechen. Als Richtwert kann eine Auflösung von etwa 300 dpi (dots per inch) dienen. Bei einer zu klein gewählten Auflösung des Bildes gehen charakteristische Details verloren: Aus einer eleganten Kurve wird stattdessen eine Aneinanderreihung kleiner Bauklötzchen.
Eine zeitnahe optische Rückkopplung ("Feedback") während des Schreibens muss gewährleistet sein. Nur so unterschreibt man gewohnheitsmässig. Wenn die Aufnahme über einen Bildschirm oder ein Tablett stattfindet, muss auf dem Bildschirm das Schriftbild zeitnah und positionsgenau zu sehen sein. Die Anzahl der aufnehmbaren Signale pro Zeiteinheit sollte nicht unterhalb des heutigen Quasi-Standards sogenannter "Penabled"-Tablet PCs liegen, die auf der Technologie des Herstellers Wacom Components basieren.
Das Aufnahmesystem soll in der Lage sein, wechselnde Intensitäten des Schreibdrucks zu dokumentieren. So fällt zum Beispiel rasch auf, wenn bei einem schnellen Schreiber zu wenig Zeitsignale aufgenommen werden. Zwischen den einzelnen Punkten einer Unterschrift wird bei mancher Hardware und Software-Kombination interpoliert (also ein Schriftabschnitt linear fortgeschrieben) und so bekommen Kurven plötzlich Ecken.
Schriftsachverständige sehen eines der wichtigsten Merkmale beim klassischen Vergleich von zwei Unterschriften auf Papier im mikroskopischen Vergleich des Resultates verschiedener Druckstärken. Analog dazu wird dem Vergleich unterschiedlicher Druckintensitäten beim Vergleich on-line erfasster Unterschriften eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. Die vorgenannten Aspekte finden sich auch in Empfehlungen zur Aufnahme standardisierter Unterschrifts-Daten wieder. Biometrie-Hersteller wie Softpro engagieren sich gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut im DIN bei der Zuarbeit für Standards von Unterschriftendaten (ISO/IEC WD 19794-7: Biometric data interchange formats – Part 7: Signature/Sign Time Series Data). Über die Arbeitsvorlagen wird im internationalen Gremium ISO/IEC JTC 1/SC 37/WG 3 entschieden. Auch die W3C-Gruppe arbeitet an einer Empfehlung zur Integration biometrischer Verifikationskomponenten in die XML-Dokumentenschnittstelle.
Softpros Lösungen live auf der CeBIT
Softpro zeigt seine komplette Lösungspalette auf der CeBIT in Hannover vom 10. bis 16. März 2005 am Stand A01.38 im Rahmen der Bank Finanz Systeme in der Halle 17. Hier zeigt Softpro auch die jüngste Version seines sehr umfangreichen Produktpaketes SignPlus, das bereits in Hunderten von Kreditinstituten weltweit zur visuellen und automatischen Prüfung von Unterschriften verwendet wird.
Lösungen zur Authentifizierung in elektronischen Prozessen werden am Partnerstand von Toshiba in Halle 1 (Standnummer 6h2) gezeigt. Gemeinsam mit dem Partner Indatex stellt Softpro dort ausserdem eine spezielle Lösung für den Versicherungsbereich vor.
SignDoc und SignSecure werden ausserdem bei Microsoft (Halle 4, A38 sowie Halle 9, D28) innerhalb von Case Szenarien aus dem Versicherungsbereich und dem Gesundheitswesen auf Tablet PCs gezeigt und im Rahmen des Smart Events in Halle 21 u.a. auf Tablet PCs von Fujitsu Siemens Computers vorgestellt.
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LINKS ZU DIESER MITTEILUNG
Case Study: Eigenhändige Unterschrift sichert elektronische Dokumente im Klinikum Ingolstadt
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-- Produktbeschreibungen und Download von Testversionen
SignDoc - Produktbeschreibung
http://www.softpro.de/signdoc
SignDoc - Download 30-Tage-Testversion für Microsoft Word 2000+
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SignDoc - Download 30-Tage-Testversion für Lotus Notes
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SignDoc - Download 30-Tage-Testversion für Adobe Acrobat
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LITERATURHINWEIS
Jörg-M. Lenz / Dr. Christiane Schmidt;
"Elektronische Signatur - eine Analogie zur eigenhändigen Unterschrift?", Deutscher Sparkassenverlag;
Zweite Auflage veröffentlicht im September 2004
Kostenlose Leseprobe - Kapitel 8
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BILDMATERIAL (Bildtext & Link zum Download)
Bildergallerie
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Wir empfehlen insbesondere folgende Bilder:
ID: 011 + 012 + 013
- Unterschreiben elektronischer Formulare und Erfassung statischer und dynamischer (biometrischer) Unterschriftsmerkmale in Echtzeit.
ID: 004d
- Screenshot einer Unterzeichnung mit SOFTPRO's SignDoc