1. Abhören von VoIP-Gesprächen
Privatkunden müssen nicht befürchten, dass Hacker über Internettelefonie geführte Gespräche mithören. Anders als beim analogen Festnetz, ist ein feindlicher externer Zugriff auf einen DSL- oder Kabel-Internet-Anschluss nur mit einem extrem hohen technischen Aufwand und Experten-Wissen möglich. Im Vergleich zum analogen Festnetz macht Voice-over-IP die Telefonie damit nicht unsicherer, sondern wesentlich sicherer.
2. Persönliches Passwort für VoIP-Geräte hinterlegen
VoIP-Adapter sind nahezu unempfindlich gegenüber Hacker-Attacken. So verhindert beispielsweise die Werkskonfiguration der FRITZ!Box Fon-Modelle einen externer Zugriff. Um Angriffe innerhalb eines Netzwerkes abzuwehren – z.B. in Wohngemeinschaften – ,sollten Verbraucher die Konfigurationsoberfläche der eingesetzten VoIP-Hardware durch ein persönliches Passwort schützen.
3. Werbeanrufe in Deutschland bisher nur im analogen Festnetz existent
Unerwünschte Werbeanrufe erfolgen in Deutschland derzeit ausschließlich im analogen Festnetz. Im Oktober 2006 erließ die Bundesnetzagentur einen Beschluss, dass Rückrufe der Kunden an diese Rufnummern nicht durch die Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Gefahr von Werbeanrufen über Voice-over-IP ist in Deutschland dagegen rein theoretisch. Erhöhter Schutz besteht zudem dadurch, dass jeder Nutzer dem VoIP-Providern bekannt ist. Entsprechende 'Werbe-Anschlüsse' könnten so umgehend eliminiert werden. Auch besteht, anders als im Festnetz, kein öffentliches Telefonverzeichnis der VoIP-Rufnummern in Deutschland.