Indem er durch regelmäßige Wartung der RWA-Anlagen für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Er kann so jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlagen einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.
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