Mit Beginn der neuen Datenschutzreform dürfen Internet-Konzerne wie Google, Facebook & Co. nur noch mit Zustimmung der Nutzer die persönlichen Daten für weitere Zwecke sichern und verwenden. Jeder Nutzer hat dann auch das Recht auf das „Vergessenwerden“. Hierzu muss der Plattform-Anbieter eine Funktion anbieten, die eine unkomplizierte Löschung der gespeicherten Daten zu einer Person zulässt. Ein weiteres Recht ist die Mitnahme der Daten von einem Anbieter zum nächsten („Portabilität“).
Sollte ein Plattformanbieter gegen die neuen Regeln verstoßen, drohen hohe Strafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Es wird auch bereits vor den Schattenseiten aus dem EU-Parlament gewarnt: „Wir müssen aufpassen, dass dies am Ende nicht ein Hemmschuh für die europäische Industrie und Forschung wird“, so Axel Voss von der CDU.
(Quelle: Handelsblatt http://bit.ly/1m753ha)